Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 97

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rücksichtigen. Die Erhaltung unseres "Humanvermögens" durch das Aufziehen von Kindern muss in einem gerechten Pensionssystem außerdem sowohl bei den Beiträ­gen (geringere Beiträge mit steigender Kinderzahl) als auch bei der Pensionshöhe ent­sprechend anerkannt werden. Die Einführung dieses "demographischen Faktors" ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern auch geeignet, das Pensionssystem zu stabilisieren.

Und schließlich ist es notwendig, dass Familienleistungen künftig regelmäßig valorisiert werden. Dies verursacht keine Kosten, sondern bedeutet lediglich den Verzicht auf ver­steckte Leistungskürzungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, den Wert der Kinderziehungszeiten im Pensions­recht zu verdoppeln, eine Indexanpassung der Familienleistungen umzusetzen sowie einen Entwurf für ein Pensionsmodell vorzulegen, das sowohl bei der Bemessung der Höhe der Beitragszahlungen als auch der Alterspensionen die Kinderzahl in angemes­sener Weise berücksichtigt. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, jenen Pensio­nisten, welche heute aufgrund von Kindererziehungszeiten keinen oder einen zu gerin­gen Pensionsanspruch erworben haben, aus den Mitteln der öffentlichen Hand eine angemessene finanzielle Anerkennung für ihre Leistungen zuzuerkennen."

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Rosenkranz, Hofer, Strache und weiterer Abgeordneter betreffend Inflationsanpassung der österreichischen Familienleistungen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 6 (Bericht des Familien­ausschusses über den Antrag 215/A (E) betreffend Stärkung der Familien durch steu­erliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Betreuungs­schecks und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld 255 d.B.) in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17.10.2007.

Im Unterschied zu den Pensionen werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld und der Kinderabsetzbetrag nicht regelmäßig erhöht, um die Inflation abzugelten. Da 2002 das Kinderbetreuungsgeld eingeführt wurde, sei hier nur der Zeitraum 1.1.2002 bis 31.12.2007 behandelt.

Zur eingetretenen inflationsbedingten Preissteigerung seit 2002:

       Jahr          Inflation            ∑ Inflation             Preisentwicklung

       2001                 -                            -                            100,00   Index 2001 = 100

       2002             1,8%                   1,8%                       101,80

       2003             1,3%                   3,1%                       103,12

       2004             2,1%                   5,2%                       105,29

       2005             2,3%                   7,5%                       107,71

       2006             1,5%                   9,0%                       109,33

       2007             1,9%                 10,9%                       111,41   (Prognose WKO, 9/07)

       2008             2,0%                 12,9%                       113,63   (Prognose WKO, 9/07)

 


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