Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 172

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nachdenken, was Sie die letzten sieben Jahre alles angerichtet haben. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Grünen. – Abg. Öllinger: Sehr richtig!)

16.37


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Franz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

 


16.38.00

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ho­hes Haus! Es ist tatsächlich unsere Aufgabe, Kinder vor Straftätern, vor Sexualstraftä­tern, vor Kinderschändern zu schützen. Und wir haben alles daran zu setzen, dass sie auch die notwendige Strafe bekommen und dass es zu keinen Wiederholungsdelikten kommt. Es geht nämlich um die Sicherheit, um den Schutz vor allem für die Kinder – und der muss uns ein besonderes Anliegen sein.

Ich komme aus einer Gemeinde mit rund 2 000 Einwohnern, und dort gab es vor ein paar Jahren einen Fall von Kinderschändung. Ein angesehener Mann hat als Stiefvater die Töchter seiner zweiten Frau sexuell missbraucht, was natürlich zu einem riesengro­ßen Aufschrei in der Gemeinde geführt hat, über die Gemeinde hinaus, weil auch die Medien die ganze Geschichte begleitet haben. Es ist klar: In einer kleinen Gemeinde kennt jeder jeden. Es hat viele Beschimpfungen gegeben. Die Gerüchteküche brodelte. Der Aufschrei war riesengroß. Die Folge: Der Täter musste drei Monate sitzen und kam wieder frei. Sie können sich vorstellen, dass die Empörung der Bevölkerung, die Entrüstung wiederum sehr, sehr groß war. Niemand hat verstanden, dass Gewalt in der Familie, sexuelle Gewalt gegen 12-jährige Mädchen nicht höher bestraft wird.

Man muss bedenken, dass diese Kinder traumatisiert sind, mitunter schwere psychi­sche Schäden davontragen und oft ein Leben lang daran leiden.

Nicht nur in diesem Fall, sondern aus verschiedenen Entscheidungen von Justiz und Ermittlungsbehörden mag der Eindruck nun entstehen, dass die Beurteilung von Straf­taten zu milde, unzureichend und deshalb unbefriedigend ist. Vor allem wird auch das Gefährlichkeitspotential der Täter sehr unterschiedlich eingeschätzt.

Es wurden bereits im Strafrechtsänderungsgesetz der Jahre 1996 und 2001 und in be­sonderem Maße im Strafrechtsänderungsgesetz des Jahres 2004 Maßnahmen ge­setzt, um die sexuelle Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres verstärkt strafbar zu machen. Damit hat der Gesetzgeber deut­lich gemacht, dass er eine verschärfte strafrechtliche Ahndung von Sexualdelikten will. Leider haben die Gerichte diesem Anliegen oft nicht in entsprechendem Ausmaß Rechnung getragen. Kinder verdienen den besonderen Schutz unserer Gesellschaft, weil sie unser höchstes Gut sind. Es muss deshalb gegen Kinderschänder verschärft vorgegangen und auch die Frage der Rückfallvermeidung überlegt werden.

Nun wissen wir alle, dass es die bedingte Entlassung gibt, die ein gewisses Gefähr­dungspotenzial darstellt; wir haben auch schon davon gehört. Und der aktuelle Fall in einer Wiener Volksschule zeigt uns das auch deutlich auf. Wenn wir Änderungen in diesem Bereich vornehmen, dann muss das oberste Ziel sein, dass das Rückfallrisiko gesenkt wird. Dies soll durch Weisungen und stärkere Einbindung der Bewährungshilfe erreicht werden. In Zukunft soll also die Erteilung einer Weisung rückfallpräventiv wir­ken, zum Beispiel eine Weisung, sich einer Therapie zu unterziehen.

Es müssen aber auch die tatsächlichen Auswirkungen von bedingten Entlassungen evaluiert werden, wenn Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen vorgenom­men werden. Dazu bedarf es einer speziell kriminalitätsbezogenen, nicht nur einer ge­nerellen Rückfallstatistik – und das sollte sehr rasch geschehen, schließlich steht dies auch im Regierungsübereinkommen.

 


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