Da in dieser Dringlichen Anfrage auch der Fall Kampusch erwähnt wird, so ist es dringend notwendig, eine Strafverschärfung für lang anhaltende und qualvolle Freiheitsbeschränkung, aber auch für schwere Gewaltausübung rasch umzusetzen. (Abg. Ing. Westenthaler: Steht aber drinnen bei uns! Das wollen wir haben!) Bereits in der Sondersitzung vom 22. März dieses Jahres wurde ein Entschließungsantrag der Kollegen Fekter und Jarolim mit diesen wichtigen Forderungen beschlossen, nämlich Sexualdelikte einer eingehenden Evaluierung zu unterziehen, eine im Regierungsprogramm vorgesehene Einstellungsstatistik und eine Rückfallstatistik zu verwirklichen und auch Strafverschärfungen festzuschreiben.
Es hat auch im Zuge der Budgetdebatte einen Vier-Parteien-Antrag für ein Berufsverbot von Sexualstraftätern gegeben, und das ist nun auch ganz wichtig. Dass Menschen mit pädophilen Neigungen auch beruflich die Nähe zu ihren möglichen Opfern suchen, das ist erwiesen. Deshalb muss eine berufliche Tätigkeit solcher Personen mit Kindern unterbunden werden, sodass keine Wiederholungsgefahr besteht.
Zum Schutz von Kindern muss eine Sexualstraftäterdatei eingeführt werden, die die Grundlage von Beschränkungen in der Berufsausbildung bildet. Diese Sexualstraftäterdatei soll im Innenministerium angesiedelt werden und folgenden Inhalt haben: Es sollen rechtskräftig verurteilte Sexualstraftäter mit Aufenthaltsort, mit DNA, mit Tathergang und Gefährdungseinschätzung gespeichert werden, es soll eine automatische Gutachtenerstellung bei jeder Entlassung durch die Justiz geben, es soll der Wohnortwechsel automatisch an die Sicherheitsbehörden gemeldet werden sowie weitere Auflagen.
Der Kampf gegen Sexualstraftäter, gegen Kinderschänder ist mir ein persönliches Anliegen, denn es geht hier in erster Linie um Kinder, die den besonderen Schutz unserer Gesellschaft dringend benötigen. Wer Gesetze bricht, Kindern unsägliches Leid und kaum zu reparierende Schäden zufügt, muss mit konsequenter Verfolgung und scharfen Strafen rechnen.
Ich fordere verstärkten Opferschutz und die rasche Einrichtung der Sexualstraftäterdatei, denn Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden. (Beifall bei der ÖVP.)
16.44
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste kommt Frau Abgeordnete Zwerschitz zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.
16.44
Abgeordnete Barbara Zwerschitz (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wenn es um Kinder geht, dann geht es immer um ein Thema, das uns alle besonders betrifft. Ich möchte gleich vorausschicken, dass es uns allen hier im Haus sicher nicht darum geht, irgendwelche Taten an Kindern zu legitimieren oder zu entschuldigen. Ich möchte auch diese Unterstellung, wenn sie irgendwie im Raum mitschwingt, gleich einmal von mir weisen. Es geht natürlich um den Schutz für die Kinder.
Bei der Anfrage des BZÖ geht es nicht um den Schutz der Kinder, sondern um die Verfolgung der Täter. Es ist jeder einzelne Fall eine Tragödie, das wissen wir alle: Es ist für die Kinder schlimm, es ist für die Angehörigen schlimm, es ist für das Umfeld schlimm! Das ist richtig. Aber welche Ideen haben Sie, um diese Kinder zu schützen? Sie haben die Idee, wenn man die einen wegsperrt, dann werden die anderen wohl nichts tun. Sie sind diejenigen, die sagen: Die Familie ist das Allerwichtigste, die Familie ist das höchste Gut, und nur die Familie kann uns schützen! Und genau in der Familie gibt es die meisten Delikte, die in diesem Bereich angesiedelt sind, genau in der Familie passiert am meisten, weil Leute wie Sie die Familien mit Ihren Ansprüchen darauf, wie die heile Welt à la FPÖ, à la BZÖ funktionieren soll, überfordern. (Beifall bei den Grünen.)
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