Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 210

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Forschern werden mit einbezogen. Zu deren Lebensqualität gehört es aber auch als ein ganz entscheidender Punkt, dass sie als Familienangehörige die Möglichkeit ha­ben, in Österreich ohne Einschränkung zu arbeiten.

Vor allem für unsere Unternehmungen und speziell für unsere innovativen KMUs schaffen wir damit die Grundlage für Neuentwicklungen und internationale Wettbe­werbsfähigkeit. Aus Sicht der Wirtschaft ist dieses Paket daher wirklich zu begrüßen. Die Klein- und Mittelbetriebe sind das Rückgrat unserer Wirtschaft, und gerade für die Klein- und Mittelbetriebe ist Innovationsfähigkeit die Voraussetzung, um auf den globa­lisierten Märkten zu bestehen.

Eine hervorragende Einrichtung gibt es bereits in Niederösterreich. Das ist das nieder­österreichische Technopol-Programm, in diesem arbeiten derzeit schon 550 Forsche­rinnen und Forscher.

Wir wissen, wenn wir an den Wirtschaftsstandort Österreich denken, überall, wo For­schung und Entwicklung in den Unternehmungen passiert, ist auch der Unternehmens­standort gesichert, und damit auch die Arbeits- und Ausbildungsplätze für die Zukunft. (Beifall bei der ÖVP.)

18.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mu­chitsch. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.41.27

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Im Regierungsübereinkommen sind im Kapitel „Wirtschaft/Standort/Arbeit“, Bereich „Arbeitsmarkt & Arbeitswelt“, Ziele und Maßnahmen zu Verbesserungen für die Arbeitnehmer am Arbeitsplatz und für die Wirtschaft und deren Wettbewerbsfähigkeit enthalten. Im Punkt 5), Migration, Arbeitsmarkt und Beschäftigung, ist eine Änderung bei der Dauer und den Richtlinien zur Gewährung der Saisonnierbewilligungen verein­bart.

Das heißt sinngemäß, Saisonnierbewilligungen sollen von sechs Monaten auf neun Monate ausschließlich für EU-Bürger und nur unter der Voraussetzung erweitert wer­den können, dass diese in den letzten drei Jahren bereits eine befristete Beschäftigung in Österreich hatten beziehungsweise nachweisen. Das Ausdehnen der Saisonnier­regelung auf bis zu neun Monate für Stammkräfte wird auch als Bestandteil des Sozial­partnerpapiers „Wachstum und Vollbeschäftigung“ grundsätzlich akzeptiert, ist aber – und das muss man festhalten – ein Teil eines Gesamtpaketes.

Genau darum geht es uns: Dieses Gesamtpaket im Bereich Arbeitsmarkt und Arbeits­welt, wie im Regierungsübereinkommen auf den Seiten 51 und 52 vereinbart und fest­geschrieben, ist unbedingt einzuhalten und auch umzusetzen. Es wäre ein fataler Feh­ler, wenn man jetzt glaubt, sich nur gewisse Rosinen aus dem Sozialpartnerpaket be­ziehungsweise aus dem Regierungsübereinkommen herauspicken zu können. Es wäre ebenso ein fataler Fehler, zu glauben, dass der Fachkräftebedarf in Mangelberufen ausschließlich aus dem Osten abzudecken ist und wir unserer Jugend keine Chance zu weiteren Ausbildungsmöglichkeiten geben.

Nur eine konsequente Umsetzung des Kapitels „Arbeitsmarkt & Arbeitswelt“ im Regie­rungsübereinkommen wird uns als großer Koalition jenen Erfolg bringen, den wir uns vorgenommen haben. Und nur weitere Maßnahmen gegen Lohn- und Sozialdumping und zur Bekämpfung von Schwarzarbeit, weitere Verbesserungen in der Aus- und Wei­terbildung werden es uns ermöglichen, dass unsere Arbeitnehmer ihr Einkommen und ihren Arbeitsplatz sicher sehen, dass unsere Wirtschaft faire Wettbewerbsbedingungen an unserem Standort Österreich vorfindet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.44

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite