Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 321

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

lich?) Und vor allem – das möchte ich auch klar sagen – ist ja die Immunität kein end­gültiger Strafausschluss oder eine Amnestierung, sondern das ist nur ein Aufschub: Für die Dauer der Mitgliedschaft zum Parlament kann nicht verfolgt werden, danach natürlich schon.

Das muss für alle gleich gelten (Abg. Dr. Graf: War das jetzt eine Empfehlung an Wes­tenthaler?) – das ist für uns die Prämisse – und kann nicht abhängig von persönlichen Animositäten oder politischen Rechnungen sein. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Es gibt einen Ausschussbeschluss!)

0.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


0.27.35

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordne­te! Die Immunität neu zu überdenken – das ist jetzt, glaube ich, das beste Beispiel da­für. Wir haben uns immer dafür ausgesprochen, dass die Immunität rein auf die parla­mentarische Aussage in diesem Haus und in diesem Zusammenhang bezogen sein sollte und es keine außerparlamentarische Immunität in diesem Zusammenhang geben sollte. Das gehört ein für alle Mal abgeschafft, denn es ist einfach in der Bevölkerung auch so, dass das kein Mensch versteht. Es wird alles hineininterpretiert, was ein Ab­geordneter darf oder nicht darf und was unter Immunität verstanden wird.

Vor allem ist es schon einzigartig für das österreichische Rechtssystem, dass die unab­hängige Justiz jetzt seitens der Politik praktisch dazu genötigt wird, ein Auslieferungs­verfahren gegen einen Abgeordneten einzuleiten, obwohl sie selbst bereits sämtliche Ermittlungen dahin gehend getätigt hat und es praktisch zwei Mal eine Sachverhalts­darstellung von der Staatsanwaltschaft gegeben hat.

Ich zitiere hier: Bereits am 23. Feber dieses Jahres hat der Staatsanwaltssprecher Wolfgang Swoboda in der APA bekannt gegeben, dass die eigenständig eingeleiteten Ermittlungen seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt wurden. Einen Monat später gab der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Gerhard Jarosch, ebenfalls in der APA bekannt, „man könne keine versuchte Bestimmung zum Amtsmissbrauch erkennen“.

Sehr geehrte Damen und Herren! Auch Wolfgang Swoboda hat als Sprecher der Staatsanwaltschaft ähnlich argumentiert:

„Ob es eine politisch schickliche oder unschickliche Intervention ist“ – wenn es eine war –, „geht den Staatsanwalt nichts an. Eine Intervention im Sinne einer Anstiftung zum Amtsmissbrauch haben wir nach der Medienberichterstattung nicht erkennen kön­nen.“

Wir sind auf jeden Fall für eine Immunität-neu, für die Abschaffung der außerparlamen­tarischen Immunität, und das sollte generell überdacht werden. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Dr. Graf: Die Medienberichterstattung ...!)

0.29


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Pendl. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


0.29.43

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Her­ren! Ich möchte dort anschließen, wo mein Klubobmann aufgehört hat. Ich glaube, wir sollten unbeschadet der Personen vorgehen. Erinnern wir uns doch daran, was für Dis­kussionen wir in den letzten Jahren gehabt haben! Ich erinnere beide Herren nur da­ran: beinhart nicht ausliefern!

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite