Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 17

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menhang. Das ist ja auch der Grund dafür, dass wir zum Thema unabhängige Medienbehörde hier im Parlament breiten Konsens suchen werden. Ich glaube, dass dieser Wille zum Konsens gleichzeitig Grundvoraussetzung und Garantie für die Unab­hängigkeit dieser Medienbehörde ist, denn wenn zum Beispiel Sie den Eindruck haben, dass diese Unabhängigkeit nicht gegeben ist, gehe ich davon aus, dass Sie einer solchen Vorlage im Parlament die Zustimmung verweigern würden. Daher setze ich darauf, dass hier im Parlament konsensorientierte sinnvolle Diskussionen stattfinden, die zu dieser Unabhängigkeit der Behörde führen, und nicht die – von Klubobmann Josef Cap in der Vergangenheit immer wieder angesprochene – Gefahr einer Metter­nich-Behörde besteht.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Vilimsky, bitte.

 


Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Bundeskanzler! Eine der kolportierten Aufgaben dieser „Geister-Medienbehörde“ – es gibt sie ja noch nicht – ergibt sich durch die Verlagerung der Gebührenfestsetzung vom Stiftungsrat hin in diese Medienbehörde. Es wird Ihrer geschätzten Aufmerksamkeit nicht entgangen sein, dass ich ein Internet-Volksbegehren gegen die ORF-Zwangsgebühren gestartet habe, wo man unter dem Titel „www.weg-mit-den-orf-gebuehren.at“ auch unterfertigen kann.

Meine Frage an Sie: Haben Sie das schon unterschrieben? Wenn nein, warum nicht?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, ich finde es interessant, wenn Abgeordnete auch außerhalb des Parlaments Initiativen im Internet starten.

Was die Frage der Rundfunkgebühren betrifft, so gibt es hier eine klare gesetzliche Grundlage. Sie wissen, dass für die Festsetzung der Rundfunkgebühren der Stiftungs­rat verantwortlich ist. Das war Teil der ORF-Reform – eine Verstärkung der Unab­hängigkeit des ORF –, „Weg von der Politik“ war seinerzeit die Devise. Ich halte diesen Zustand für sinnvoll und bin der Meinung, dass die ORF-Gebühren eine wesentliche Grundlage dafür sind, einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu sichern.

Im Übrigen habe ich, Herr Abgeordneter, mit Interesse zur Kenntnis genommen, dass Sie all das, was es noch nicht gibt, mit der Beifügung „Geister-“ bezeichnen, was vielleicht für zukunftsorientierte Diskussionen durchaus interessant ist.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Brosz, bitte.

 


Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Bundeskanzler! Wir haben in Österreich die Situation, dass diverse medienrechtliche Urteile hinsichtlich der Meinungsfreiheit offen­bar nicht dem europäischen Standard entsprechen. Das zeigt sich dadurch, dass der Europäische Gerichtshof die Meinungsfreiheit wesentlich weiter auslegt und dass Urteile, die in Österreich getroffen werden, immer wieder aufgehoben werden.

Sehen Sie als Bundeskanzler die Notwendigkeit, hier die gesetzlichen Bedingungen in Österreich zu verbessern, damit dieses ständige Overrulen der österreichischen Gerichte in Zukunft nicht mehr notwendig ist?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Es ist immer unangenehm, wenn der Euro­päische Gerichtshof oder überhaupt europäische Institutionen österreichische Schieds­sprüche in dieser Frage aufheben. Ich glaube, man muss das ernst nehmen. Ich habe


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