Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 23

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Daher meine Frage ganz konkret – Sie haben drei Vorhaben genannt, die bereits in der Umsetzungsphase sind –: Welches Einsparungspotenzial wurde durch die Wahlrechts­reform, den Asylgerichtshof und den Verwaltungsgerichtshof erzielt beziehungsweise wird erzielt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Herr Bundeskanzler.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Herr Abgeordneter, Sie haben recht: Die Verwaltungseinsparung ist ein zähes Thema, das muss man ganz unumwunden zuge­ben. Ich sage Ihnen auch, ohne jetzt zu sehr aus dem Nähkästchen der Bundes­regierung plaudern zu wollen (Abg. Scheibner: Das wäre aber sehr interessant, Herr Bundeskanzler!) – ich sage ja auch etwas dazu, Herr Abgeordneter Scheibner –, dass das natürlich auch die spannendsten Ministerratssitzungen der Bundesregierung sind, wenn wir darauf hinweisen, dass die einzelnen Bundesminister die selbst gestellten Zielsetzungen, die wir mit ihnen vereinbart haben, auch entsprechend zu erfüllen haben. Da wird es dann meistens sehr ruhig. Daher weiß jeder, wie zäh diese Dis­kussionen sind. Aber sowohl der Vizekanzler als auch ich sind in dieser Frage sehr konsequent und bestimmt, weil wir der Meinung sind, dass wir die Effizienz unserer Verwaltung, und zwar auch auf Basis der bestehenden Gesetzeslage, weiter verbessern können.

Was dazukommt, ist, dass wahrscheinlich die größte Verwaltungseinsparung durch eine Veränderung der Kompetenzlage erfolgen kann. Wir sind in nicht sehr einfachen Verhandlungen mit den österreichischen Bundesländern, weil wir hier natürlich den Konsens mit den Bundesländern brauchen. Das sind letztendlich Materien, die die Grundfesten der Bundesverfassung betreffen. Was wir ohne Verfassungsänderungen machen können, versuchen wir derzeit, aber größere Einsparungen sind dann möglich, wenn es einen Konsens auch mit den Bundesländern gibt. Daran versuchen wir zu arbeiten, und wenn Sie uns dabei unterstützen, wird uns das sicher helfen. (Abg. Kickl: Die Summe haben Sie vergessen!)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer, bitte.

 


Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Bundes­kanzler, es gibt noch ein spannendes Feld im Bereich der Verwaltungsreform. Im Rahmen des Finanzausgleichs, der ja vor wenigen Monaten vereinbart wurde, wurden mit den Bundesländern auch Vereinbarungen über eine Verwaltungsreform, insbeson­dere im Bereich des Pensionsrechts, getroffen.

Wie werden Sie sicherstellen, was werden Sie unternehmen, dass auch in den SPÖ-geführten Bundesländern Burgenland, Salzburg und Wien, wo dies laut Rechnungshof bisher noch nicht geschehen ist, diese Vereinbarungen auch umgesetzt werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Teil des Finanzausgleichs sind eine Reihe von Artikel-15a-Vereinbarungen und politischen Vereinbarungen zwischen der Bundesregierung und den einzelnen Bundesländern. Ein Teil betrifft auch die Durchführung der Verwaltungsreform und Veränderungen, was das Pensionssystem auf Landesebene betrifft. Die Bundesregierung wird darauf Wert legen, dass alle Bundesländer – ausnahmslos – die im Finanzausgleich getroffenen Vereinbarungen über die Durchführung von Pensionsreformen einhalten.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Eine weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Scheibner, bitte.

 


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