Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 24

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Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Bundeskanzler! Bis jetzt haben wir ja leider nur von der Öffentlichkeit von den Initiativen zur Verwaltungsreform erfahren, ganz im Gegensatz zu früher, wo der Verfassungskonvent ja ein öffentliches Ereignis war.

Werden Sie dafür sorgen, dass etwa im Bereich der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern endlich sinnvolle und auch international vergleichbare Strukturen eingeführt werden, sodass es nicht so wie bisher etwa neun verschiedene Bauord­nungen in Österreich gibt?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Wie Sie als verfassungsfirmer Abgeordneter dieses Hauses wissen, ist das keine unilaterale Entscheidung des Bundeskanzlers, sondern eine Entscheidung des Verfassungs­gesetz­gebers und, was die Kompetenzen betrifft, auch zustimmungspflichtig durch die österreichischen Bundesländer. Das heißt, hier kann es keine einseitigen Verän­derungen geben, sondern das Einzige, was es geben kann, ist ein Konsens. Es wird versucht, diesen mit den Bundesländern herzustellen. Sobald es einen Konsens mit den Bundesländern gibt, werden wir unsere Vorschläge dem Hohen Haus zur weiteren Beratung übermitteln.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur 5. Anfrage, 11/M, des Herrn Abgeordneten Mag. Johann Maier an den Bundeskanzler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundeskanzler! Wir haben in diesem Haus einstimmig das Anti-Doping-Bundesgesetz beschlossen. Die Diskussion geht weiter.

Meine konkrete Frage:

11/M

„Wie ist der aktuelle Stand der Anti-Doping-Initiativen der Bundesregierung?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Sehr geehrter Herr Abgeordneter, Sie haben darauf hingewiesen, dass der Nationalrat bereits drei Vorlagen zu diesem Thema im heurigen Jahr beschlossen hat, nämlich das Internationale Übereinkommen gegen Doping im Sport, das Bundesgesetz über die Bekämpfung von Doping im Sport und darüber hinausgehend finanzielle Vorsorgen im Rahmen einer Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes.

Wir nehmen den Kampf gegen Doping außerordentlich ernst, weil Doping echtes Gift für den Sport ist, und zwar in mehrerlei Hinsicht: Es ist von der gesundheitspolitischen Position her abzulehnen, und darüber hinausgehend nimmt es dem Sport auch sehr viel an Faszination, denn wenn die Menschen den Eindruck haben, dass der Wett­bewerb nicht mit fairen Mitteln stattfindet, wird dem Spitzensport, wenn man so will, seine Grundessenz genommen. Daher ist es ganz wichtig, dass wir in Österreich in dieser Frage, was Doping betrifft, sauber sind. Die Vorfälle, die es in der Vergan­genheit gegeben hat, waren unangenehm, sind allen Beteiligten unangenehm, und es war daher sehr wichtig, dass das österreichische Parlament rasch zu gesetzlichen Veränderungen gekommen ist.

Wir haben in diesem Zusammenhang eine sehr gute Kooperation mit den Sport­organisationen in Österreich, die sich das auch zu einem gemeinsamen Thema gemacht haben. Es ist auch bei der Landessportreferentenkonferenz Anfang Septem-


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