Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 25

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ber diese Frage diskutiert worden. Und ganz wesentlich ist, dass wir jetzt eine unabhängige Kontrolleinrichtung bekommen, nämlich die NADA, die wir im nächsten Jahr schaffen werden, damit es auch eine medizinisch effiziente Kontrolle geben kann und, wenn möglich, Dopingfälle zumindest im österreichischen Sport in Zukunft aus­geschlossen sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Bundeskanzler! Im Weißbuch Sport wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Personen, die Suchtmittel bezie­hungs­weise Dopingwirkstoffe verkaufen, stärker verfolgt werden sollen.

Wie steht Österreich zu diesen Vorschlägen, auf europäischer Ebene gemeinsam im Anti-Doping-Kampf tätig zu werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Herr Abgeordneter, wir haben bisher die Linie verfolgt, dass wir für strenge Strafen sind für diejenigen, die Dopingmittel verab­reichen. Wir sind aber gegen eine Kriminalisierung der Sportler, weil bei all dem, was es heute im Sport gibt, Sportler selbst manchmal wirklich sehr schwer einschätzen können, welche Mittel erlaubt sind, welche gerade noch erlaubt sind, welche verboten sind. Als Sportfunktionär wissen Sie, in welcher sehr stark abhängigen Position Sport­ler in dieser Frage sind. Wenn ein Sportler beim Doping erwischt wird, dann ist er ohnehin für sein Leben bestraft, weil dadurch sozusagen sein Lebenssinn über Jahr­zehnte zerstört wird. Daher sind wir gegen die Kriminalisierung der Sportler, aber für eine strenge Verfolgung all jener, die für die Verabreichung von Doping verant­wortlich sind.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Mikesch, bitte.

 


Abgeordnete Adolfine Herta Mikesch (ÖVP): Herr Bundeskanzler! Mit dem Anti-Doping-Gesetz in Österreich haben wir im europäischen Vergleich eine hervorragende Regelung getroffen.

Wodurch unterscheidet sich dieses neue österreichische Gesetz von den Anti-Doping-Bestimmungen in Deutschland?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Sehr verehrte Frau Abgeordnete! Die deut­schen Regelungen gehören mit zu den strengsten, unterscheiden sich aber zum Bei­spiel von den italienischen Bestimmungen dadurch, dass sie nicht in das Strafrecht eingreifen.

Wir haben uns daher bei unseren Anti-Doping-Bestimmungen eher an dem deutschen Vorbild orientiert als am italienischen, weil wir glauben, dass die italienische Gesetz­gebung in dieser Frage zu weit geht, weil sie zu einer zu starken Kriminalisierung vor allem der betroffenen Sportler führt, und das halten wir nicht für den richtigen Weg.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Klubobmann Westenthaler, bitte.

 


Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Ich knüpfe gleich da an. Sie haben es gerade selbst gesagt, in den einzelnen Ländern der Europäischen Union gibt es, vor allem was das Strafrecht anlangt, große Unterschiede. In Italien beispielsweise wird es sehr streng gehandhabt, in anderen Ländern weniger streng.

 


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