Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 27

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Was den Österreichischen Rundfunk betrifft, bin ich nicht der Meinung, dass es klug ist, grundsätzlich Sportarten danach zu taxieren, ob das jetzt eine Sportart ist, in der es Dopingfälle gegeben hat oder nicht. Das würde dazu führen, nachdem es offensichtlich schon überall Doping gegeben hat, dass es bald überhaupt keine Sportübertragungen mehr gibt. Wir haben den Österreichischen Rundfunk aufgefordert, einen Beitrag in der Bewusstseinsbildung zu leisten, was unseren Kampf gegen das Doping betrifft, damit sich nicht dort, wo Doping tatsächlich auftritt, eine Art von falscher Solidarität entwickelt. Es gibt manchmal auch unterschiedliche Toleranzen. Wenn es ein eigener Sportler ist, ist man geneigt, beim Doping viel toleranter zu sein, als wenn es ein – unter Anführungszeichen – „anderer“ ist.

Ich glaube, dass uns diese Art von falsch verstandener Solidarität nicht weiterhilft, sondern wenn es Doping gibt, dann soll mit aller Konsequenz dagegen vorgegangen werden, weil es letztendlich dem Sport nicht hilft, und dabei hat das Fernsehen eine wichtige Rolle. Ich glaube, wir sollten das eher so handhaben und nicht einzelne Sportarten diskriminieren.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Brosz, bitte.

 


Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Herr Bundeskanzler, nicht zuletzt Herr Abge­ordneter Maier hat in den letzten Jahren mit Recht immer wieder darauf hingewiesen, dass ein großes Gesundheitsgefährdungspotenzial im Bereich des Dopings weniger im Spitzensport vorliegt als insbesondere im Bereich der privaten Fitnesszentren und auch im Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln. Er hat mit Recht darauf hinge­wiesen, dass da zu wenig Kontrollen stattfinden.

Deshalb frage ich Sie jetzt: Gibt es, seit Sie Sportminister sind, konkrete Initiativen zur Überprüfung der Nahrungsergänzungsmittel und des Bereichs der privaten Fitness­zentren, wo diese in hohem Ausmaß vertrieben werden?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Bundeskanzler, bitte.

 


Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer: Sie haben recht, dass Sie auf die Verdienste des Abgeordneten Maier verweisen, der hier in den letzten Jahren eine enorme Be­wusst­seinsbildung betrieben hat.

Das Problem, das dabei besteht – um es ganz offen zu sagen –, ist, wie weit man hier in die persönlichen Rechte, in die persönlichen Gewohnheiten von Menschen eingreift. Denn der Punkt ist der: Sobald Nahrungsergänzungsmittel zugelassen sind, darf sie auch jemand erwerben, und wenn sie jemand erwerben darf, dann darf er sie auch nehmen. Das heißt, es kommt offensichtlich zu spät, wenn man sich vorstellt, man schickt ein paar Polizisten in ein Fitnesscenter, um dort zu kontrollieren, welche Nahrungsergänzungsmittel die Leute nehmen. Das, glaube ich, würde wenig helfen. Der Ansatz muss dort stattfinden, wo es um die Zulassung solcher Nahrungs­ergänzungsmittel geht. Das ist, glaube ich, der entscheidende Punkt. Denn sobald sie zugelassen sind, kann man auch nicht verbieten, dass sie jemand nimmt.

Das Problem – um es noch mehr zu verkomplizieren – besteht ja meistens darin, dass es nicht um einzelne Stoffe geht, die eine unter Umständen negative Wirkung her­vorrufen, sondern dass es um die Kombination von Stoffen geht, die sozusagen einen körperlichen Turboeffekt auslösen. Das Problem dabei ist, dass sich das sehr schwer einer echten staatlichen Kontrolle unterziehen lässt.

Aber ich glaube, der Ansatz muss vor allem bei der Zulassung und bei der Kenn­zeichnung verschiedener Nahrungsergänzungsmittel stattfinden. Ich halte nichts davon, in Fitnesscentern mit – um es ganz drastisch zu sagen – polizeistaatlichen Methoden vorzugehen.

 


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