Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 72

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das nicht wollen, können Module davon übernehmen, haben aber nicht die volle Mit­gliedschaft.

Das wäre unsere Idee für die Zukunft – als Alternative zum derzeitigen System der Europäischen Union. (Beifall beim BZÖ.)

12.03


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Scheibner erwähnte Entschließungsantrag wird wegen seines Umfanges verteilt. Er ist aus­reichend unterstützt, wurde in den Kernpunkten erläutert und steht daher mit in Ver­handlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend Neu­verhandlung eines Vertrages für Europa sowie generelle Verpflichtung der Durch­führung von Volksabstimmungen über grundsätzliche Fragen der Europäischen Integration

eingebracht im Zuge der Debatte zu den Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten gemäß § 19 Abs. 2 GOG zum EU-Reformvertrag in der Sitzung des Nationalrates am 08.11.2007

Mit dem Scheitern der Referenden in Frankreich und den Niederlanden war es offen­sichtlich, dass der am 17. und 18. Juni 2004 politisch akkordierte und am 29. Oktober 2004 in Rom unterzeichnete Vertrag über eine Verfassung für Europa keine Chance auf Inkrafttreten haben würde. Die Ablehnung des Europäischen Verfas­sungsvertrages hat gezeigt, wie groß die Unzufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger mit der Politik dieser Europäischen Union ist.

Die Europäische Union ist für viele Bürger kompliziert, undurchschaubar und zu zentralistisch. Die, nicht nur räumliche, Distanz zwischen den Bürgern und dem Ent­scheidungszentrum ist offenkundig. Mehr Bürgernähe, erhöhte Transparenz, gelebte Subsidiarität sowie Schritte gegen das bestehende Demokratiedefizit sind ein Gebot der Stunde.

Trotz dieses negativen Stimmungsbefundes der europäischen Bevölkerung streut man nun seitens der Europäischen Union seinen Bürgern Sand in die Augen und legt ihnen neuerlich einen sich nur marginal vom ursprünglichen Verfassungsentwurf unter­scheidenden „EU-Reformvertrag“ vor. Ein Kommentar einer spanischen Tageszeitung auf den im Juni 2007 beim Europäischen Rat erzielten Kompromiss, wonach „das Übereinkommen (Anm. Reformvertrag) es der EU erlaubt einigermaßen weiter zu wurschteln“, stellt eindrucksvoll unter Beweis, dass dieser Reformvertrag nicht geeig­net ist, die wirklichen Probleme und Defizite der Europäischen Union zu lösen. „Europa ist das Herz verloren gegangen, es sind Rückschritte gemacht worden“, ist das wenig ermutigende Resümee des italienischen Ministerpräsidenten Romano Prodi gegenüber der Tageszeitung La Repubblica.

Offensichtlich und vordergründig die Zielsetzung dieses Werkes:

Um in einem neuerlichen Ratifizierungsverfahren in den Mitgliedstaaten allfällige Referenden mit unlieben Ergebnissen hintanzuhalten, „haben sich die Regierungen der EU-Staaten auf kosmetische Änderungen der Verfassung geeinigt, um sie leichter verdaubar zu machen – sprich um Referenden zu vermeiden.“ (Giscard d` Estaing am 17. Juli 2007 Pressedienst des EP) . Zugleich warnt der ehemalige französische


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