Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 81

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regie­rungs­vorlage vorzulegen, die für die Ratifizierung des Vertrages zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Euro­päischen Gemeinschaft, kurz EU-Reformvertrag genannt, in Österreich die Durch­führung einer nationalen Volksabstimmung vorsieht.“

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(Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Graf und Parnigoni.)

Auf gut Deutsch: Wir wollen haben, dass unser Volk über diesen Reformvertrag, der nichts anderes ist als die verkorkste europäische Verfassung, die uns Rechte und nationale Interessen nimmt, in unserem Land abstimmt.

Herr Bundeskanzler, wenn für die Bevölkerung alles besser werden soll, wieso lassen Sie darüber nicht abstimmen? – Das versteht niemand. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Hörl: Das hat mich jetzt schwer beeindruckt!)

12.27


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Hauser ein­gebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Hauser, Strache, Dr. Bösch und weiterer Abgeordneter betref­fend Durchführung einer nationalen Volksabstimmung in Österreich über die Ratifi­zierung des Vertrages zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft

eingebracht im Zuge der Debatte über die Erklärungen des Bundeskanzlers und der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten gem. § 19 Abs. 2 GOG zum EU-Reformvertrag in der 38. Sitzung des Nationalrates am 8. November 2007

Am 13. Dezember 2007 soll im Rahmen des Europäischen Rates in Lissabon der Vertrag zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, kurz EU-Reformvertrag genannt, von den Regierungschefs der EU-Mitgliedsstaaten feierlich unterzeichnet werden, um danach in den einzelnen Mitgliedsstaaten auf nationaler Ebene ratifiziert zu werden.

Dieser EU-Reformvertrag entspricht allerdings ganz und gar nicht den Interessen der europäischen Bürger, im besonderen der Österreicher. Zum einen wird dieser Vertrag die Verfassung der Europäischen Union nicht nur, wie seine Technik es erscheinen läßt, weiterentwickeln, sondern grundlegend ändern. In der Substanz unterscheidet sich dieser Vertrag nicht von dem in Frankreich, den Niederlanden und Deutschland gescheiterten Vertrag über eine Verfassung für Europa vom 29. Oktober 2004. Ins­besondere geht dieser Vertrag (endgültig) den Schritt zum Bundesstaat Europäische Union. Zum anderen gibt es weitere zentrale Kritikpunkte, die von verschiedenen Verfassungsexperten geübt werden. Nicht nur, daß es eine Volksabstimmung über die


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