Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 84

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Vertrages über die Europäische Union und des Vertrages zur Gründung der Euro­päischen Gemeinschaft, kurz EU-Reformvertrag genannt, in Österreich die Durch­führung einer nationalen Volksabstimmung vorsieht.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.27.38

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Werte Zuseher vor Ort und zu Hause! Zu Beginn möchte ich einige Worte zur Erläuterung des Antrages der Kollegen Scheibner, Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen zu einer Neukonzeptionierung eines neuen Europas, einer neuen EU, investieren, um auch den Zusehern zu Hause – denn Sie, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, haben ja den Antrag vor sich liegen – zu erläutern, was wir mit dieser Neukonzeptionierung meinen.

Tatsache ist, dass es bisher – und in Zukunft noch verstärkt – in der Europäischen Union so ist, dass ungleiche Voraussetzungen in den einzelnen Mitgliedsländern gleich behandelt werden. Wir wissen ganz genau, dass der EU-Reformvertrag sogar vorsieht, dass das bisher bestehende Vetorecht in den Bereichen Agrarpolitik, innere Sicherheit, Justiz und Zuwanderung wegfallen wird. Die Außenministerin hat das mit den Worten oder mit der Begründung beschrieben, das sei eine feine Sache, da es ja hier dann zu einem rascheren Vorgehen, zu rascheren Prozessen kommen wird und die Blockade­möglichkeit einzelner Staaten nicht mehr gegeben sein wird. – Ich glaube, ich habe das jetzt richtig zitiert.

Ich sage, dass das ein Problem darstellt, weil dieses Vetorecht, wie es schon im Wort selbst enthalten ist, ein Recht ist, ein positives Recht, das institutionell vorgesehen ist, und nicht eine negativ besetzte Blockade durch ein einzelnes Land, weil ein Land schon einen Grund haben wird, sich zu weigern, bestimmte Beschlüsse in der Euro­päischen Union mitzutragen.

Unser System, welches wir heute mittels Antrags eingebracht haben, sieht ein Modul­system für die Europäische Union vor, welches von einem Kerneuropa – bestehend aus den Ländern, die vor allem wirtschaftlich am weitesten entwickelt sind und alle Bereiche mittragen können und wollen – ausgeht. Das heißt, die Länder können sich durch ein Instrument der direkten Demokratie, nämlich der Volksabstimmung im Land, selber dazu bekennen: Ich möchte zu 100 Prozent im engsten Kreis dieses Modul­systems drinnen sein, um alles mitzutragen.

Jedes andere Land, das wirtschaftlich nicht so weit ist, wo auch die Bevölkerung das erkennt und sagt, wir wollen nicht in allen Bereichen mitgehen, ist in einem zweiten Bereich, einem äußeren Kreis, drinnen und trägt nur bestimmte Module mit. Im letzten Bereich, einem äußersten Kreis, sind jene Mitglieder dieser künftigen, nach unserem Konzept gestalteten Europäischen Union angesiedelt, die praktisch nur noch in einer Partnerschaft für Europa vorkommen, das heißt, eben in einzelnen Bereichen Verträge mit der Europäischen Union abschließen. Somit ist auch eine unterschiedliche Gang­art, eine unterschiedliche Geschwindigkeit in der Entwicklung und eine faire Entwick­lung in der Europäischen Union gewährleistet. (Beifall beim BZÖ.)

Nun aber zu der vorhin, am Anfang dieser Debatte, gehörten rosaroten Lobeshymne – sowohl aus schwarzem als auch aus rotem Munde – auf diesen EU-Reformvertrag. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.) Ich möchte zum einen Herrn Bundeskanzler Gusenbauer ansprechen, der wortwörtlich – und ich habe sehr genau aufgepasst,


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