Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 160

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tionieren, und so kann das auch nicht funktionieren. (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Ich komme schon zum Schlusssatz: Es braucht einen energischen Kurswechsel, und wir müssen auch den Innenminister auffordern, den Gesetzen entsprechend solche Sachen zu untersagen. (Beifall bei der FPÖ.)

16.16


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Darmann. 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


16.16.10

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher und Zuse­herinnen! Mir ist durchaus bewusst, Herr Bundesminister Pröll, dass Sie heute hier einiges auszustehen haben, was natürlich nicht in Ihren Verantwortungsbereich fällt. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Abg. Ing. Westenthaler: Ohne Meinung sitzt es sich leicht auf der Regierungsbank!)

Es waren sehr wohl Worte, die Sie gefunden haben – und ich glaube nicht, dass das unbedingt von Innenminister Platter vorbereitet war –, als Sie gesagt haben, es soll besonnen und zielgerichtet vorgegangen werden. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: So ist es!) Das kann ich natürlich voll und ganz unterstützen, keine Frage. Aber wer verbietet es uns Volksvertretern, die wir für die Gesetzgebung zuständig sind, die Augen offen zu halten und für die Bevölkerung einzutreten (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Das sagt ja keiner!) und die Anliegen der Bevölkerung auch hier herinnen aufzuzeigen, wenn es um die Einhaltung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit geht? – Das verbietet uns keiner, vielmehr sind wir von unserem Mandat her dazu verpflichtet, solche Sachen zusätzlich aufzuzeigen und gerecht darauf zu reagieren.

Es ist auch so – und das stimmt natürlich auch –, dass es das verfassungsgesetzlich gewährleistete Grundrecht der Versammlungsfreiheit, der Demonstrationsfreiheit gibt, keine Frage. Aber wenn man sich die niedergeschriebenen Vorschriften diesbezüglich anschaut, wird man sehen, dass es wortwörtlich formuliert ist, dass dieses Versamm­lungsrecht auch eingeengt werden kann, nämlich nach Erfüllung gewisser Voraus­setzungen, und das wurde heute schon mehrfach angeführt, dass diese Vorausset­zung ... (Abg. Dr. Cap – auf das Sakko des Redners weisend –: Was ist das? – Abg. Heinisch-Hosek: Das ist der Lindwurm! – Abg. Krainer: Aber die Krawatte passt farblich nicht dazu! Das sieht so nach Uniform aus! – Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.) – Ich weiß, Sie sind immer mein Modeberater, Herr Kollege Cap; das schauen wir uns nachher an, ich werde Ihnen das dann sagen, auch den Laden.

Auf jeden Fall ist es so, dass eine Voraussetzung zur Einengung dieses Verfassungs­rechtes die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit ist. Und wenn es Herrn Kollegen Cap nicht interessiert und er lieber über Mode redet, dann soll er vielleicht draußen irgendein Magazin lesen, aber wir reden hier jetzt über die innere Sicherheit. Vielleicht passen Sie ein bisschen auf! (Abg. Dr. Cap: War nur eine Frage!) Diese Gefährdung der öffentlichen Sicherheit – Herr Bundesminister, Sie haben es in einem Beispiel angeführt, das Sie vermutlich einem Kommentar entnommen haben – ist dann gege­ben, wenn man bei einer Gegendemonstration von einer Gefahr ausgehen kann. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Ja!)

Tatsache ist auch – ich vermute, das wird auch in dem Kommentar gestanden sein –, dass es wichtig für das Verbieten einer Demonstration ist, ein Gefährdungspotential zu erkennen, das ein solches Ausmaß erreicht, dass man sagt, die Beschneidung eines Grundrechtes ist gerechtfertigt. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Was im konkreten Fall


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