Dieses reflexartige Einbringen von Fristsetzungsanträgen ist meiner Einschätzung nach so ein bisschen ein Überbleibsel der alten Bundesregierung: Ich weiß nicht, wohin ich will, aber Hauptsache, ich bin schneller dort! – Das ist sicherlich nicht die Linie, die die Regierung unter Bundeskanzler Dr. Alfred Gusenbauer weiter verfolgen wird. (Beifall bei der SPÖ.)
Dass wir SozialdemokratInnen hinter unserem Sozialminister Buchinger stehen, brauche ich hier nicht extra zu erwähnen. Mir tut nur Minister Bartenstein leid, dessen Klub offensichtlich nicht hinter ihm und vor allem nicht hinter seiner Arbeit steht. Da es aber offensichtlich noch Unklarheiten über dieses Modell gibt, sehen es auch wir als nötig an, noch einmal im Sozialausschuss darüber zu diskutieren, denn wir vergessen auch nicht, dass die Betroffenen Sorge haben, dass sie sich legale Pflege nicht leisten können. Die Höhe der Förderungen wurde im Rahmen des Finanzausgleichs festgelegt. Vizekanzler Molterer hat damals einen Erhöhungsantrag von Buchinger abgelehnt.
Daher auch mein Appell von hier an die Länder, sie mögen die im FAG politisch einstimmig beschlossene Artikel-15a-Vereinbarung zur 24-Stunden-Betreuung in den Ländern umsetzen. Oder ist es so, dass das Wort des ÖVP-Vorsitzenden vielleicht auch hier nicht mehr gilt? – Reden wir noch einmal darüber, aber sicherlich nicht nach der Methode: Speed kills!
Wir SozialdemokratInnen sind gegen die Verlängerung dieses ungesetzlichen Zustandes. Wir möchten festhalten, dass in einem Sozial- und Rechtsstaat eine Amnestie nur eine kurzfristige Übergangsregelung sein kann, und wir warnen davor, Menschen in trügerischer Sicherheit zu wiegen. Verlängerung der Amnestie schließt nämlich zivilrechtliche Klagen nicht aus.
Sozialminister Buchinger wird in den nächsten Tagen alle PflegegeldbezieherInnen anschreiben und auch Hausbesuche durch qualifizierte Pflegekräfte anbieten. Das soll dazu dienen, den Betroffenen Ängste und Unsicherheiten zu nehmen.
Für mich bleibt nur mehr die Frage: Wem nützt eine Verlängerung der Amnestieregelung? – Sie nützt jenen, die sich durch die Vermittlung von BetreuerInnen bereichern. Sie nützt jenen, die hilfsbedürftige Menschen weiterhin verunsichern wollen. Und sie nützt jenen, die keine Qualitätssicherung in der Betreuung wollen, und vor allem auch jenen Menschen, die der Sozialversicherung Geld entziehen, indem sie BetreuerInnen nicht anmelden. Und all diesen Menschen will die ÖVP offensichtlich unter Adjutanz des BZÖ Vorschub leisten. (Abg. Scheibner: Na geh!) Dies sicherlich nicht mit Zustimmung der SPÖ! (Beifall bei der SPÖ.)
17.17
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Grander. 5 Minuten maximale Redezeit. – Bitte, Frau Kollegin.
17.17
Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Abgeordnetem Dolinschek möchte ich sagen, dass er auch als Staatssekretär in diesem Bereich tätig war, und es wären da viele Inputs bereits in den letzten sechs Jahren möglich gewesen.
Kollegin Oberhauser möchte ich ganz kurz sagen, dass uns rückgemeldet wird, dass Menschen und Organisationen, im Speziellen Rotes Kreuz, Caritas et cetera, den derzeitigen Anforderungen bis dato nicht entsprechen können. Daher ist es notwendig, diesen Antrag einzubringen. (Abg. Öllinger: Es gibt auch zu wenig Geld!) – Das wissen wir. Geld ist auch im Finanzausgleich bereitgestellt worden. (Abg. Öllinger: Nein! Das ist zu wenig!) Doch, doch! Es ist eine Entwicklung. Ich habe einen Betrieb
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