Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 217

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19.27.318. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Robert Aspöck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 16. Juni 1948 über den Rechnungshof (Rechnungshofgesetz (R.H.G.) 1948), BGBl. Nr. 144/1948, geändert wird (390/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zum 8. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Aspöck, mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.27.54

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich verzichte bei diesem Tagesordnungspunkt auf Eintragung in die Strich­liste gehaltener Reden, verweise auf meine Ausführungen zu Tagesordnungs­punkt 7 und überlasse die restliche Redezeit meinen Kollegen Eugen Bösch und Werner Neubauer. – Danke. (Beifall des Abg. Dr. Haimbuchner.)

19.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.28.00

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Kollege Aspöck, sobald Sie hier heraußen stehen, können Sie nicht mehr auf das Stricherl verzichten!

Ich habe jetzt eine Frage an meine Vorredner, es geht zum einen um die Gemeinden und deren Prüfung und zum anderen um die Gemeinnützigen und deren Prüfung. In beiden Fällen gibt es ein mehrfaches Prüfverfahren: bei den Gemeinden ein drei- bis vierfaches Verfahren, bei den Gemeinnützigen auch. Es hat kein Einziger derer, die das hier kritisiert haben, gesagt, was denn schlecht wäre am bisherigen Prüfverfahren.

Ich muss schon eines sagen: Jetzt haben wir überall drei oder vier Verfahren zur Prüfung, und jetzt wollen Sie den Bundesrechnungshof dazunehmen. Ist das eine Vereinfachung? Was wollen Sie denn eigentlich von den Gemeinden? – Um bei dieser Frage zu bleiben.

Da geistert der Landesrechnungshof herum, da wird gesagt, der Bericht wäre nicht öffentlich. Natürlich ist er öffentlich, weil er im Gemeinderat sogar wortwörtlich verlesen werden muss, und dann ist er öffentlich. Allerdings bei den Gemeinnützigen sind die Revisionsberichte nicht öffentlich. Da könnte man ansetzen und etwas verändern.

Ich freue mich schon auf die Diskussion im Ausschuss, bin aber ein bisschen traurig darüber, dass jetzt alle auf die Gemeindeprüfung losgehen.

Nennen Sie mir eine einzige Gemeinde, wo wirklich Geld verwirkt wird, wo in den letzten Jahren Geld nicht rechtmäßig verwendet worden ist! Es gäbe viele andere Beispiele! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Steibl: Es gibt ein paar SPÖ-Gemeinden bei uns in der Steiermark!)

19.30


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Freund. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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