Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung / Seite 219

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durchaus etwas, was im Sinne der Gemeinden sein müsste! Gemeinden haben sich zum Beispiel dagegen gewehrt, sich von der Bundesfinanzierungsagentur bei Fragen ihrer Verschuldung beraten zu lassen. Warum nehmen sie das denn nicht in Anspruch?

Auf der anderen Seite heißt es dann immer nur: Ja, wir wollen Geld haben und haben jetzt durch den Finanzausgleich Geld gekriegt, wiederum 100 Millionen € mehr für Gemeinden unter 20 000 Einwohnern! Aber was mich interessiert, und zwar nicht nur als Politiker, sondern auch als Staatsbürger, ist die Frage: Wie gehen Gemeinden mit diesem Geld um, einerseits im Sinne der Effizienz und andererseits im Sinne der Effektivität (Ruf bei der ÖVP: Hervorragend!), das heißt mit der Zielerreichung, die sich einer Gemeindepolitik stellt? – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

19.34


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster auf der Rednerliste ist Herr Abgeordneter Bucher. Redezeit: 1 Minute. – Bitte.

 


19.34.36

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Frau Präsident! Es gibt einen Spruch, der besagt: Wer vor einem Prüfer Angst hat, der macht sich schon verdächtig! – So ist es auch bei den Gemeinden.

Kollege Gaßner hat mich herausgefordert, indem er gesagt hat: Zeigen Sie mir eine Gemeinde, wo es mit dem Haushalt nicht so geklappt hat? – Es sind Gemeinden zwar nicht in Konkurs gegangen, aber schon Pleite gegangen und haben einen Kurator zur Seite gestellt bekommen, wie zum Beispiel im Jahr 1981, glaube ich, Kötschach-Mauthen in Kärnten. – Da gab es einen SPÖ-Bürgermeister, den ich sehr geschätzt habe, der aber leider schon verstorben ist.

Immerhin ist es möglich, dass eine Gemeinde Pleite geht und die Schulden von den Steuerzahlern aufgefangen werden müssen, die diese Schulden nicht verursacht haben. Daher bin ich ganz für die Vorschläge, die wir vorhin diskutiert haben, und sage: Eine angedrohte Prüfung führt schon zu einer sorgsameren Haushaltsführung und zu einem besseren Gewissen, und zwar auch der Gemeinderäte. Dass man nicht dieser Meinung ist, kann ich überhaupt nicht verstehen. Denn: Ein Gemeinderat fühlt sich doch besser, wenn er weiß, dass die Finanzgebarung der Gemeinde der Rech­nungshofkontrolle unterliegt. (Beifall beim BZÖ.)

19.36


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 390/A dem Verfassungsausschuss zu.

19.36.279. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, BGBl. Nr. 1/1930 geändert wird (394/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält als Erster der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Bösch. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


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