Bereich der ambulanten Versorgung für Patientinnen und Patienten zu schaffen, nämlich die sogenannten ambulanten Versorgungszentren. Aufgrund einer, würde ich jetzt einmal vorsichtig sagen, nicht gerade optimalen Kommunikationsstruktur mit allen Betroffenen kamen dann die entsprechenden Reaktionen von Seiten der Ärztekammer. Eine – aus meiner Sicht auch überzogene – Streikdrohung hat zu einem vielleicht vorschnellen Aus sämtlicher Überlegungen, was ambulante Versorgungszentren betroffen hätte, geführt. Wie gesagt, es wird eine Arbeitsgruppe geben. Ich hoffe, dass dieses Anliegen nicht in einer Arbeitsgruppe entsorgt wird, sondern dass wir da auch im Prinzip weiterkommen werden.
Wir haben noch einen weiten Weg vor uns, um die Finanzsituation der Krankenkassen zu verbessern. Es wird Anstrengungen von Bund, Ländern, Sozialversicherungen, Pharmaindustrie, ÄrztInnen und ApothekerInnen bedürfen, und es wird ein gutes Zusammenarbeiten auch der beiden Klubs erfordern.
Lassen Sie mich vielleicht mit einem Bild enden: Ich vergleiche die beiden Koalitionspartner mit zwei Tänzern, die durch einen Auftrag gezwungen wurden, einen Pas des deux zu tanzen. Aufgrund manchmal nicht ganz konformer Regieanweisungen mancher Regisseure ist es dazu gekommen, dass wir uns im Vorfeld häufig die Zehen blutig getreten haben. Nicht zuletzt haben die Verhandlungen zu diesem Entschließungsantrag für mich gezeigt, dass zumindest die Tänzer jetzt draufgekommen sind, dass die Zeit der blutigen Zehen vorbei sein sollte und dass wir versuchen sollten, gemeinsam – vielleicht auch manchmal gegen die Anweisung von Choreographen – für die Menschen in Österreich den Weg in die richtige Richtung weiterzugehen. (Beifall bei der SPÖ.)
11.49
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heilmittelkostendämpfung
eingebracht im Zuge der Debatte zu 352 dB
In Umsetzung des Regierungsübereinkommens, in dem ein umfassender Ansatz zur Kostendämpfung bei Arzneimittel vereinbart wurde, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. „Der Nationalrat geht davon aus, dass die Heilmittelkostensteigerung der KV-Träger durchschnittlich maximal 4 % pro Jahr im Zeitraum 2007-2010 (Basisjahr 2006) betragen soll.
2. Die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend wird ersucht, die Verhandlungspartner Hauptverband und Pharmawirtschaft entsprechend des Ziels gemäß Pkt. 1 zu unterstützen. Diese Verhandlungen sind längstens bis Ende Februar 2008 so
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