Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 55

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Und letztlich, meine Damen und Herren, die Sozialpartner in der Bundesverfassung. Ja, da waren Sie auch sehr offen, und ich bedanke mich wirklich bei Ihnen, Herr Abge­ordneter Cap, weil Sie das sehr offen gesagt haben: Da gab es die Realverfassung, und die schreiben wir halt jetzt in die Verfassung hinein. – Ja, aber da hätten wir uns doch wenigstens gewünscht, dass Sie sagen, wer denn diese Sozialpartner sind. Das steht nämlich nicht in der Verfassung drinnen. Wer ist das? Die sollen Rechte haben, verfassungsrechtlich gewährleistete Rechte, es steht aber nur drinnen: die Sozial­partner.

Ich habe dann danach gefragt. Frau Staatssekretärin Silhavy hat mir keine Antwort gegeben, und Kollege Cap hat gesagt, das sind vier oder fünf. – Also wir wissen nicht, wer es ist, aber wir wissen, es gibt vier oder fünf. Und das steht in unserer Bundes­verfassung drinnen, eingekleidet in die Bestimmung über Selbstverwaltungskörper, wo übrigens auch nicht dabei steht, wer das sein soll. Da steht nur: Personen können zu Selbstverwaltungskörpern zusammengefasst werden – wer das ist, weiß man nicht –, und die können auch mit Vollzugsaufgaben, Kontrollaufgaben bedacht werden. Also man könnte zum Beispiel den Herrschaften auf der Anklagebank im BAWAG-Prozess Aufgaben der Bankenaufsicht übertragen, wenn man diese als Selbstverwaltungs­körper definiert. Laut Bundesverfassung möglich, Herr Kollege Cap.

Also das kann doch wirklich nicht sinnvoll sein. Sie verankern aus irgendwelchen Gründen Sozialpartnerschaft in der Bundesverfassung, damit wahrscheinlich auch die Zwangsmitgliedschaft, ohne überhaupt einmal zu definieren, wer denn das überhaupt ist. Es können hier Rechte an Personenverbindungen gegeben werden, ohne dass definiert ist, wer denn das überhaupt ist. Ich will nicht so weit gehen zu sagen, dass das Ständestaat ist, aber das ist ein Rückschritt ins Mittelalter zu den Zunftordnungen, die es damals gegeben hat. Das haben Sie in dieser großen Koalition geschaffen. „Großartig“, da kann man wirklich nur gratulieren. (Beifall beim BZÖ.)

Wir haben hier einen Abänderungsantrag eingebracht, um auch diesen Sozialpartner­schaftsparagraphen herauszunehmen. Man hat immer gesagt, Lösungen großer Probleme brauchen große Mehrheiten im Parlament. Also wenn das die Lösung großer Probleme ist und das Ihre Lösungskompetenz, dann sage ich Ihnen, Herr Kollege Parnigoni, dann ist diese Regierungsmehrheit in diesem Hohen Haus zu groß und gehört reduziert. (Beifall beim BZÖ.)

10.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Scheib­ner eingebrachte Abänderungsantrag wurde in seinen Kernpunkten erläutert. Ich lasse ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung zur Verteilung bringen; er steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Scheibner, Ing. Westenthaler und Kollegen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 betreffend Bericht des Verfassungs­ausschusses über die Regierungsvorlage (314 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungs­rechtsbereinigungsgesetz erlassen wird (370 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage (314 d.B.): Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert und ein Erstes Bundesverfassungsrechts­bereinigungsge-


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