Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 245

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eingebracht im Zuge der Debatte zu dem Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (303 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Berufsprüfungs-Anrechnungsgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das EuRAG, das Gerichtskom­missärs­gesetz, das Gerichtskommissionstarifgesetz, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Notariatsaktsgesetz, das Notariatsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz, das Rechtsanwaltstarifgesetz, das Gebührenanspruchsgesetz 1975, das SDG und das Außerstreitgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 – BRÄG 2008) (338 d.B.),

betreffend Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Abteilung für Gerichtliche Medizin (DGM) der MedUni-Wien („Sensengasse“)

In den traditionsreichen Räumlichkeiten der Abteilung für Gerichtliche Medizin (DGM) der MedUni-Wien („Sensengasse“) sollen Medienberichten zufolge nach 200 Jahren ab Anfang des kommenden Jahres keine Obduktionen mehr vorgenommen werden. Nach dem Wegfall von drei Viertel dieser Prozeduren, die bisher von der Stadt Wien in Auftrag gegeben worden waren, ist die Aufrechterhaltung derartiger Untersuchungen betriebswirtschaftlich nicht mehr gerechtfertigt, verlautbarte MedUni-Wien-Rektor Wolfgang Schütz am vorvergangenen Dienstag. Die Gerichtliche Medizin der MedUni-Wien ist seit ihrem Bestehen Vorreiter in der forensischen Praxis und Forschung. Dieses Erbe muß bewahrt werden. In diesem Sinne stellte Bundesminister für Wissenschaft und Forschung, Dr. Johannes Hahn, 16,5 Euro für Neubau und Modernisierung in den Haushalt ein. Die Stadt Wien erklärte mittlerweile, sie würde zurück an die Sensengasse kommen, wenn es einen Institutsneubau und erhöhte Leistungsstandards gäbe.

Neben der Stadt Wien wird das verbleibende Viertel der Obduktionen gerichtlich veranlasst. Die Österreichische Gesellschaft für Gerichtliche Medizin beklagt dabei zu Recht, dass mit der vorliegenden Regierungsvorlage die Chance für eine dringend notwendige Reform des Gebührenanspruchsrechts ungenützt verstreicht. Nach wie vor besteht eine Benachteiligung medizinischer Sachverständiger, indem an der veralteten und die tatsächlichen Gegebenheiten nicht berücksichtigenden Aufzählung pau­schalierter Leistungen für ärztliche und besonders gerichtsmedizinische Tätigkeiten festgehalten wird. Leichenöffnungen sind dementsprechend nach geltendem Gebüh­ren­recht nicht kostendeckend möglich.

Mit der vorliegenden Novelle wird das entsprechende Gebührenrecht zwar an einem Punkt berührt, jedoch ist augenscheinlich, dass die Bundesministerin für Justiz keine Notwendigkeit sieht, Obduktionen kostendeckend durchzuführen und damit den Erhalt der traditionsreichen Gerichtsmedizin auf der Sensengasse unterläuft und die verbes­serte Aufklärung von Gewaltverbrechen verhindert.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, die Funktionsfähigkeit der Gerichtsmedizin der MedUni-Wien auf dem Bereich der Obduktionen langfristig aufrechtzuerhalten, die Pläne für den Institutsneubau ehest möglich umzusetzen und einen Gesetzesentwurf


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