Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll41. Sitzung / Seite 313

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Nachfolgerin natürlich bemühen, seine Politik im Ausschuss konsensual weiter­zufüh­ren, danke ihm und wünsche ihm alles Gute auf seinem weiteren Lebensweg. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP und der Abg. Dr. Moser.)

22.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort gemeldet. Gewünschte Redezeit: 2 Minuten. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim: Ich glaube nicht, dass der Kollege Kukacka jetzt schon Winterreifen oben hat!)

 


22.58.43

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Kraftfahrgesetz-Novelle ist eine – Herr Bundesminister, ich habe es im Ausschuss schon gesagt – Anlassgesetzgebung, weil gerade am 15. No­vember das Schneechaos war. Die Medien haben darüber berichtet. Niemand hat reagiert: Die ASFINAG hat nicht reagiert, die Polizei hat nicht reagiert, das Chaos war perfekt. Hätte man den alten Vorstand bei der ASFINAG belassen, dann wäre das nicht passiert! (Beifall beim BZÖ.) – Und wenn es bei Ihrem Vorgänger passiert wäre, dann hätte man ihn auf Sonne, Mond und Sterne geschossen! Das muss ich Ihnen gleich einmal sagen. (Neuerlicher Beifall beim BZÖ.) – Das ist einmal das eine. Wie gesagt: Es handelt sich dabei um eine reine Anlassgesetzgebung.

Das Nächste ist: „Licht am Tag“ wird nicht abgeschafft, sondern es wird die Bestrafung abgeschafft, wenn jemand mit Licht am Tag fährt. Das begrüße ich, denn im Prinzip muss man das nicht bestrafen. Aber, Herr Bundesminister, man sollte danach trachten, dass man auf der europäischen Ebene dieses „Licht am Tag“ einführt, denn alle neuen Pkws werden auch mit dem Tagfahrlicht ausgestattet.

Das Nächste ist: Es gibt eine Erhöhung der Strafen von 25 € auf 50 € für das Tele­fonieren am Steuer. Das ist eine reine Abzocke, Herr Bundesminister, denn wenn jemand beim Autofahren eine SMS schreibt, dann wird er nicht bestraft, obwohl das vom Autofahren mehr ablenkt als das Telefonieren.

Zum Schluss noch zur Zählregel. Die Zählregel bei Kindern in Omnibussen wird jetzt geändert vom Verhältnis 3 : 2 auf 1 : 1, aber im Kraftfahrlinienverkehr bleibt die alte Zählregel weiterhin aufrecht, und das verstehe ich auch nicht.

Deswegen bringe ich jetzt folgenden Antrag ein (der Redner verliest den Antrag sehr, sehr schnell, was allgemeine Heiterkeit hervorruft):

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dolinschek, Haubner und Kollegen betreffend verbesserte Sicher­heitsbestimmungen bei der Kinderbeförderung in Omnibussen

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im Interes­se der Verkehrssicherheit von Kindern eine Änderung der Zählregel auf 1 : 1 bei der Beförderung von Kindern mit einem Omnibus oder Omnibusanhänger im Kraftfahr­linien­verkehr oder im täglichen Gelegenheitsverkehr von und zu einer Schule oder einem Kindergarten umzusetzen.“

*****

(Beifall beim BZÖ.)

23.00

 


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