Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 38

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 und 2, 3 und 4, 5 bis 7, 8 und 9, 10 und 11, 12 bis 14, 16 und 17, 18 und 19, 20 bis 23 sowie 24 und 25 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Es wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vorgeschlagen, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 131 Minuten, Grüne und Freiheitliche je 108 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten.

Für die Zeit der Fernsehübertragung bis 13 Uhr ist folgende Redezeitvereinbarung getroffen worden: eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 8 Minuten, sodann ein Regierungsmitglied mit 12 Minuten, danach eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 7 Minuten, weiters ein Regierungsmitglied beziehungsweise Staatssekretär mit 8 Minuten, anschließend eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 6 Minuten sowie eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 5 Minuten.

Weiters wurde folgende RednerInnenreihenfolge innerhalb der Fernsehzeit vereinbart: ÖVP, SPÖ, Grüne, FPÖ und BZÖ.

Vor Beginn der letzten Runde wird der den Vorsitz führende Präsident nach Rück­sprache mit den Klubvorsitzenden die allenfalls verbleibende Restredezeit auf die Fraktionen gleichmäßig verteilen.

Weiters besteht Einvernehmen, dass tatsächliche Berichtigungen erst nach Beendi­gung der Fernsehübertragung aufgerufen werden.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein dies­bezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

10.08.091. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (289 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem ein Finanzausgleichsgesetz 2008 erlassen wird sowie das Zweckzuschussgesetz 2001, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Finanzaus­gleichsgesetz 2005, das Finanz-Verfassungsgesetz 1948, das Bundesgesetz BGBl. Nr. 301/1989, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Umwelt­för­de­rungsgesetz geändert werden (389 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (312 d.B.): Ver­einbarung zwischen dem Bund, den Ländern und den Gemeinden über eine Weiterführung der stabilitätsorientierten Budgetpolitik (Österreichischer Stabili­tätspakt 2008) (390 d.B.)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite