Bedeckung durch Ausgabeneinsparungen und/oder durch Mehreinnahmen sichergestellt werden kann.“
3. In der Ziffer 7 werden in lit. a nach der Wortfolge „90 Jahre Republik“ folgender neuer Paragraf sowie folgende Voranschlagsansätze neu eingefügt:
„1/1013 Asylgerichtshof:
1/10130/42 Personalausgaben
1/10133/42 Anlagen
1/10137 Aufwendungen
(Gesetzl. Verpflichtungen)
1/10138/42 Aufwendungen“
4. In der Ziffer 7 werden in lit. b nach der Wortfolge „90 Jahre Republik“ folgender neuer Paragraf sowie folgende Voranschlagsansätze neu eingefügt:
„2/1013 Asylgerichtshof:
2/10134/42 Erfolgswirksame Einnahmen
2/10137/42 Bestandswirksame Einnahmen“
5. Nach der Ziffer 9 werden folgende Ziffern 10 bis 12 neu eingefügt:
„10. Teil II.A des Stellenplanes 2008 (Anlage II des Bundesfinanzgesetzes 2008) erhält jeweils mit Wirksamkeit ab 1. April 2008 in seinen Planstellenbereichen 04 ,Verwaltungsgerichtshof‘, 1000 ,Zentralleitung‘, 1154 ,Unabhängiger Bundesasylsenat‘, 1170 ,Sicherheitsexekutive‘ sowie 2000 ,Zentralleitung und Vertretungsbehörden (2010)‘ die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
11.Teil II.A des Stellenplanes 2008 (Anlage II des Bundesfinanzgesetzes 2008) wird jeweils mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2008 wie folgt geändert:
a) der Planstellenbereich 1013 ,Asylgerichtshof‘ wird neu eingefügt und erhält die aus der Anlage ersichtliche Fassung;
b) die Planstellenbereiche 1100 ,Zentralleitung‘, 1152 ,Bundesasylamt‘ sowie 1170 ,Sicherheitsexekutive‘ erhalten jeweils die aus der Anlage ersichtliche Fassung.
12. Im Teil II.A des Stellenplanes 2008 (Anlage II des Bundesfinanzgesetzes 2008) entfällt mit Ablauf des 30. Juni 2008 der Planstellenbereich 1154 ,Unabhängiger Bundesasylsenat‘ .
Begründung:
Der derzeit in parlamentarischer Behandlung befindliche Entwurf eines Bundesgesetzes über den Asylgerichtshof (371 d. B.) sieht die Einrichtung eines Asylgerichtshofes als verwaltungsgerichtliche Beschwerdeinstanz in Asylsachen mit 1.7.2008 vor. Der Asylgerichtshof soll die Aufgaben des unabhängigen Bundesasylsenates übernehmen. Durch die Schaffung eines Asylgerichtshofes soll der bestehende Rückstau an Verfahren bis 2010 abgebaut werden. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Personal der mit Asylfragen befassten Behörden kurzfristig aufgestockt werden.
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