Im Bereich des Verwaltungsgerichtshofes sind 10 zusätzliche Planstellen erforderlich. Davon stehen 5 Planstellen im nichtrichterlichen Bereich befristet von 1.4.2008 bis 31.12.2011 zur Verfügung. Durch natürliche Abgänge im Rahmen von Pensionierungen ist mit einer weiteren Reduktion von 5 Planstellen auch im richterlichen Bereich ab 2012 zu rechnen.
Im Bereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten sind 7 zusätzliche Planstellen erforderlich. Diese stehen befristet von 1.4.2008 bis 31.12.2010 zur Verfügung.
Der Bereich der Zentralleitung des Bundeskanzleramtes wird zusätzlich um 4 Planstellen erhöht, der Bereich des Asylgerichtshofes zusätzlich um 24 Richterplanstellen und um 34 Planstellen im nichtrichterlichen Bereich. Die 4 Planstellen werden zur Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes des Asylgerichtshofes auch über 2010 hinaus benötigt werden. Hinsichtlich des richterlichen Personals sei auf die Feststellung des Verfassungsausschusses vom 28.11.2007 (370 d. B.) verwiesen, wonach der Verfassungsausschuss davon ausgeht, dass zur Optimierung des Personaleinsatzes nach Abbau der offenen Asylverfahren die Richter des Asylgerichtshofes im Rahmen der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Bundes erster Instanz auch in anderen Rechtsmaterien verwendet werden können. Die 34 Planstellen im nichtrichterlichen Bereich stehen befristet bis 31.12.2010 zur Verfügung.
Im Bereich des Bundesasylamtes sind 54 zusätzliche Planstellen erforderlich. Diese stehen befristet von 1.7.2008 bis 31.12.2010 zur Verfügung.
Im Bereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Inneres, Fremdenpolizei, Aufenthaltswesen, Asyl und Betreuung sind insgesamt 16 zusätzliche Planstellen erforderlich, im Bereich Fremdenpolizei 35 zusätzliche Planstellen. Diese 51 Planstellen stehen befristet von 1.7.2008 bis 31.12.2010 zur Verfügung.
Auf Grund von Gesprächen mit den betroffenen Ressorts ergeben sich dadurch für die Jahre 2008 und 2009 - über die bestehenden Ausgaben für den unabhängigen Bundesasylsenat hinaus - nachstehend angeführte zusätzliche Ausgaben. Die Zurverfügungstellung von Budgetmitteln für die Mehraufwendungen bei den gesetzlichen Verpflichtungen erfolgt gemäß § 41 Abs. 3 Z. 1 BHG. Die für den Abbau von Verfahrensrückständen zusätzlichen Budgetmittel sind ebenfalls bis 31.12.2010 (im Bereich des Verwaltungsgerichtshofes bis 31.12.2011) befristet.
2008 2009
Beträge in Mio. Euro
Verwaltungsgerichtshof (Kapitel 04):
Personalaufwand 0,481 0,641
Sachaufwand 0,295
0
0,776 0,641
Bundeskanzleramt (Kapitel 10):
Personalaufwand 1,758 3,395
Sachaufwand 3,341 5,321
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