Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 305

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In diesen könnte beispielsweise die Einbeziehung leistungsunabhängiger Zulagen in das Gehaltsschema wie auch unterschiedliche Laufbahnerfordernisse (zB ver­pflich­tender Auslandseinsatz) aufgenommen werden.

Um jedoch auch diese Bereiche möglichst systemkonform ins Gesamtsystem ein­zubinden, sollten jedenfalls auch Permeabilitätsbestimmungen vorgesehen werden, welche das Überwechseln zu den anderen, allgemeineren Verwaltungsbereichen erleichtern sollen. Denkmöglich wären in diesen Zusammenhang Bestimmungen, welche die bevorzugte Übernahme in andere Bereiche der allgemeinen öffentlichen Verwaltung (abweichend von den sonst geltenden allgemeinen Aufnahme­erforder­nisse) vorsehen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Gesetzes­vorlage zu übermitteln, in welcher das Dienstrecht der öffentlich Bediensteten unter Berücksichtung der in der Begründung dieses Antrages ausführlichst ausgeführten Eckpunkte neu geregelt wird.“

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Neugebauer zu Wort. Gewünschte Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


21.27.43

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich ist Dienstrechtsentwicklung im öffentlichen Dienst ein permanenter Prozess, und es ist selbstverständlich auch unser Interesse, dass sich die Dienst- und Besoldungs- und auch Pensionsrechte zwischen den Gebietskörperschaften Bund, Ländern und Gemeinden nicht weiter auseinanderentwickeln. – Das hat auch schon im Hinblick auf mögliche Übertritte einen nicht unerheblichen Stellenwert.

Diese Dienstrechts-Novelle ist ein weiterer Schritt in einigen Segmenten: so zum Beispiel die Adaptierung des Fahrtkostenzuschusses, dass wir teilzeitbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen mit einem Überstundenzuschlag bedenken können.

Ein ganz wichtiger Punkt zum Beispiel, Kollege Murauer, ist die Frage Wache­bediensteten-Hilfeleistungsgesetz, dass wir unsere Pilotinnen und Piloten, alle, die in Militärmaschinen unterwegs sind – Gott soll abhüten, dass ihnen etwas passiert! –, jetzt privat versichert haben. Das ist auch ein psychologisch wichtiges Signal, dass sie in dieses Wachebediensteten-Hilfeleistungsgesetz aufgenommen werden. Der Bund steht im Fall des Notfalles, der hoffentlich nie eintritt, für sie zu Verfügung. (Beifall bei der ÖVP.)

Kollege Otto Pendl hat ja in diesem Antrag auch noch eine ganz wichtige Frage, nämlich die Einbindung des Dienstrechtes der Staatsanwälte in das Dienstrecht der Richter argumentiert, nämlich dahin gehend, dass im Rahmen des strafprozessualen Vorverfahrens die Leitungsfunktion der Staatsanwälte von jener der bisherigen Untersuchungsrichter übernommen wird.

 


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