Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 330

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Begründung

Durch diesen Abänderungsantrag soll den Bedenken des Datenschutzrates gegen Formulierungen und Regelungen der Regierungsvorlage Rechnung getragen werden.

Im Zusammenhang mit Z 4 (§ 53 Abs. 3a SPG) ist insbesondere auszuführen, dass die dort angeführten Daten den Sicherheitsbehörden zur Abwehr gefährlicher Angriffe oder zur Erfüllung der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht bereits jetzt zugänglich ge­macht wurden. Nach den erhobenen Unterlagen handelt es sich dabei um Abfragen in der Größenordnung von etwa 1000 Anfragen pro Jahr. Es ist davon auszugehen, dass durch die nähere Umschreibung der den Sicherheitsbehörden im Sinne des § 53 Abs. 3a zur Verfügung zu stellenden Daten für die Betreiber öffentlicher Telekom­munikationsdienste  kein wesentlich gesteigerter Aufwand erwachsen wird.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Strache. Gewünschte Redezeit: 9 Minuten. – Bitte. (Abg. Steibl: Das darf nicht wahr sein! – Abg. Strache, auf dem Weg zum Rednerpult: Das werden Sie auch noch überleben!)

 


22.47.10

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Innenminister! Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin! Beim Tagesordnungspunkt 24 werden wir getrennte Abstimmung einfordern. Wir werden bei der Sexualstraftäterdatei zustimmen, wir werden aber beim zweiten Punkt des Sicherheitspolizeigesetzes, der heute be­schlos­sen wird – und der scheint uns sehr wohl analysebedürftig zu sein, nämlich die Ausweitung der Überwachung von Mobiltelefonen – dagegen stimmen.

Der Datenschützer Hans Zeger von der ARGE Daten beispielsweise hat die unscharfe Formulierung des § 53 in dem Gesetz bereits deutlich kritisiert – ich zitiere ihn –: Da steht natürlich nicht ausdrücklich drinnen, dass die Polizei ohne richterlichen Befehl Handys überwachen kann. Das wäre auch ein Verfassungsbruch und absolut unmöglich. Aber es kann jeder aus dem Gesetz herauslesen, was er will. – Zitatende.

Genau das öffnet Tür und Tor auch für den Missbrauch. Und genau das kann es nicht sein, so kann man ein Gesetz nicht formulieren!

Auf der einen Seite erleben wir, dass dem österreichischen Bürger permanent Grund­rechte geraubt werden – ob das jetzt die Verfassungsfrage betrifft, wo man dem Bürger sein Recht auf Volksabstimmung nicht gewähren will –, auf der anderen Seite gehen Sie mit Hauruck-Aktionen her, wie auch heute bei diesem Gesetz, wo bezüglich Inter­net nicht einmal im Ausschuss eine Behandlung stattgefunden hat, sondern einfach mit einem Abänderungsantrag, aber nicht im Sinne von „Speed kills“; das ist, das sage ich jetzt ganz offen, einer Demokratie nicht würdig, wie Sie hier vorgehen!

Da gibt es einfach einen Abänderungsantrag, da wird nichts im Ausschuss debattiert und vorberaten, da hat die Opposition überhaupt keine Möglichkeit, irgendwo in den Ausschüssen eingebunden zu werden. Da wird drübergefahren, ja fast schon totalitär drübergefahren. Da geht man her, nimmt den Bürgern ihre Rechte weg (Beifall bei der FPÖ), geht mit Demokratie fahrlässigst um. (Abg. Parnigoni: Herr Strache, reißen Sie sich zusammen!) – Da müssen Sie sich zusammenreißen! Sie sollten sich zusam­menreißen und mit der Demokratie in diesem Haus nicht so fahrlässig umgehen. Sie sollten nicht so fahrlässig damit umgehen, dass man Bürger ihrer Rechte beraubt und im Sicherheitsbereich solch schwammige Gesetze in Richtung Überwachungsstaat ermöglicht.

 


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