Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 347

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Fangruppen A, B und C, und für die Fangruppe C müssen besondere Vorkehrungen getroffen werden.

Herr Strache, verunsichern Sie doch nicht ständig sich selbst und auch nicht die Öster­reicherinnen und Österreicher – überlassen Sie das doch den Grünen! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)

23.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Klubobmann Strache zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie kennen die GO-Bestimmungen.

 


23.44.38

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Herr Kollege Kapeller hat unwahr behauptet, ich hätte gesagt, dass 4 600 Beamte insgesamt im Einsatz sein werden. – Das ist unrichtig!

Richtig ist, dass ich gesagt habe, das 4 600 Beamte für den Bereich Fan-Betreuung abgestellt werden, und das sind im internationalen Vergleich eindeutig um über 1 300 Beamte zu wenig.

Das wollte ich richtigstellen. (Beifall bei der FPÖ.)

23.45


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


23.45.12

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Lustig ist es schon, heute kommt es mir so vor wie einmal Kasperltheater mit verdrehten Rollen. Herr Strache fürchtet sich vor den Kriminellen. Anstatt ihnen einmal ein bisserl Einhalt gebieten zu wollen, damit auch wir Frauen uns nicht fürchten bei der EM – wir tun das im Unterschied zu Ihnen nicht –, haben Sie heute Ihren milden Tag erfunden. Aber das ist ja ganz nett. Ich gehe einmal davon aus, dass die Öster­reiche­rinnen und Österreicher mit einer gut funktionierenden Polizei und dem entsprechen­den Rüstzeug aus dieser Europameisterschaft ein großes Fest machen werden, und ich glaube, jeder Einzelne von uns hat auch einen Beitrag dazu zu leisten. Ich freue mich drauf.

Herr Abgeordneter Pilz, ich würde Ihnen eines empfehlen und Sie darum ersuchen: Nicht alles, was im Chat auf „futurezone.orf.at“ am Nachmittag geschrieben wurde, ist ohne Fehl. In diesem Gesetz – ich möchte das noch einmal ganz ausdrücklich betonen – wird keinesfalls ein Zugriff auf irgendwelche Internet-Chatdaten, auf irgendwelche E-Mails oder deren Inhalte in irgendeiner Form, Art oder Weise gewährt.

Für den gesamten Anwendungsbereich des Sicherheitspolizeigesetzes galt schon im­mer, dass die Stammdaten – das heißt Name, Anschrift eines Teilnehmers – weiter­gegeben werden; zunächst einmal über Telefon und – irgendwann hat es halt auch Internet gegeben – dann auch über Internet, und dazu zählt auch die IP-Adresse, und natürlich völlig ohne Inhalt. Jetzt stellen Sie sich einmal folgende Situation vor: Sie sitzen mit Ihren Kindern zu Hause, Ihr Kind sagt Ihnen, da ist ein Mitschüler von mir – ich weiß nicht, wo er ist –, der da jetzt seinen Selbstmord ankündigt. Wenn das am Telefon passiert, dann schicken Sie einen Polizisten zu der Wohnung hin. Wenn das im Internet passiert und Sie nicht wissen, vor welchem Computer dieses Kind sitzt – wie soll dann die Polizei an diesen Ort kommen können? – Genau dafür brauchen wir diese Vorschriften. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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