Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 82

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in einer anderen Gemeinde, je nachdem, welches Herz in der Gemeinde gerade schlägt, Angebote in diesem Bereich gibt oder nicht.

Am Schluss meiner Rede – meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte Sie, da mitzumachen – habe ich, haben wir Dank zu sagen den Tausenden Angehörigen, vor allem Frauen, die sich tagtäglich um pflegebedürftige Menschen kümmern.

Wir haben Dank zu sagen den Tausenden Heimhilfen, Alten- und Pflegefachkräften und den diplomierten Gesundheitsfachkräften.

Wir haben Dank zu sagen den Beschäftigten in stationären Einrichtungen.

Wir haben Dank zu sagen den PersonenbetreuerInnen in Österreich.

Wir haben Dank zu sagen den Menschen, die ehrenamtlich für ältere Menschen in unserer Gesellschaft tätig sind.

Wir haben auch Dank zu sagen jenen Organisationen, die in Bereichen der Betreuung älterer pflegebedürftiger Menschen arbeiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, neben diesem Dank wollen wir ihnen noch sagen: Wir stehen auf ihrer Seite und arbeiten an weiteren konstruktiven Lösungen. (Beifall bei der SPÖ.)

11.33


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Klubobmann Strache. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


11.33.30

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrter Herr Sozialminister! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Wir haben es heute schon einmal kurz gehört – man muss schon immer wieder daran erinnern –: Der Pflegenotstand wurde in Abrede gestellt. Aber man muss schon irgendwie zynisch festmachen, dass es, wenn man so will, eine Pflegeamnesie gegeben hat. Und von der Amnesie ist man heute zur permanenten Amnestie übergegangen.

Zuerst hat man geleugnet, dass es einen Pflegenotstand in Österreich gibt, hat quasi eine Amnesie gehabt, und jetzt geht man von einer Amnestie zur nächsten, aber in Wirklichkeit kann das nicht die Lösung sein. (Zwischenruf des Abg. Amon.)

Wenn wir heute die Pflegeamnestie mit einem Verfassungsgesetz prolongieren wollen, dann ändert das nichts an der miserablen Lage, die wir mit dem Pflegenotstand in Österreich vorfinden. Pflegenotstand ist gegeben, und das Verfassungsgesetz ändert nichts Substanzielles, Herr Kollege Amon! Ich sage Ihnen, warum: weil das Ziel der Entkriminalisierung nicht erreicht wird und der Schutz der Rechtsunterworfenen vor geldmäßigen Ansprüchen damit nicht vollständig erreicht wird.

Genau das ist ja die Krux an der Geschichte: Es gibt keinen Schutz vor arbeits­rechtlichen Ansprüchen wie Urlaubsentschädigung sowie Ansprüchen gemäß dem Arbeitszeitgesetz und dem Angestelltengesetz. Darüber hinaus hat § 153c Straf­gesetzbuch, Sozialbetrug, natürlich Gültigkeit, wonach jeder, der Sozialversicherungs­beiträge vorenthält, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bedroht ist. Das ist selbstverständlich nach wie vor ein Thema.

Wenn diese Regierung den Menschen jetzt verspricht, sie bräuchten sich keine Sorgen mehr zu machen, dann sollte man anderes im Gesetz festmachen, nämlich eine Staatshaftung. Man sollte mit einer Staatshaftung sicherstellen, dass sich die Betrof­fenen, die trotz des Pflege-Verfassungsgesetzes in Folge vielleicht durch privat­rechtliche Klagen finanziellen Schaden erleiden, beim Staat schadlos halten können.


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