Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 312

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rück­sichtigt, darauf schaut, dass das auch umgesetzt wird. Das wäre ganz wichtig dabei.

Bezüglich dieser Geräte muss ich eines sagen: Das Ganze macht einen geringen Teil der Emissionen in Österreich aus, nur zweieinhalb Prozent der österreichischen Emis­sionen, die ausgestoßen werden. Das müsste eigentlich wesentlich erweitert werden auf andere Dinge auch, denn im Jahr 2005 hat die Industrie in Österreich über 35 Pro­zent an Emissionen ausgestoßen, der Verkehr 21 Prozent, die Landwirtschaft ebenfalls 21 Prozent und die Feuerungsanlagen der Kleinverbraucher in den Häusern 21,5 Pro­zent.

So ist dieser Anteil relativ gering; ich glaube, man sollte die Kirche im Dorf lassen. Man soll natürlich auf die Gesundheit schauen und eben dieses Gütesiegel einführen, aber auch eine Studie heranziehen, die es bereits gibt. (Beifall beim BZÖ.)

23.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Knoll. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


0.00.05

Abgeordnete Mag. Gertraud Knoll (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­des­minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich sehe beim besten Willen keinen Grund zum Herunterspielen der Problematik. Obendrein ist es soeben erst gelungen, dass gesundheitsgefährdendes Kinderspielzeug, das in China produziert wird, sehr wohl vom Markt genommen wird.

Da geht es jetzt um Geräte, die wir am liebsten auf dem Schreibtisch stehen haben, damit sie nur einen Handgriff weit entfernt sind, weil es bequemer ist und weil man noch schnell etwas ausdrucken möchte, ob nun am Arbeitsplatz oder zu Hause. Wir kennen das alle. Der Laserdrucker gehört heute fast dazu und ist überaus praktisch, keine Frage. Er wird einfach völlig unbefangen benutzt – und das ist ja das Problem.

Doch wie schaut das aus der anderen Perspektive aus? Ist dieses viel gebrauchte Gerät wirklich so harmlos, wie es zu bedienen ist? Oder verbirgt es vielleicht ziemliche Gesundheitsrisiken, die wieder einmal zunächst überhaupt nicht wehtun, aber doch Folgen haben? – Allein dass diese Fragen offen sind und dass man darauf keine eindeutige Antwort hat, allein das zeigt schon, dass Handlungsbedarf besteht, weil verschiedene Untersuchungen immer wieder zu ganz anderen, widersprüchlichen Ergebnissen kommen. Das muss hellhörig machen und zeigt den Handlungsbedarf.

Jetzt ist es Zeit dafür, und zwar auch deshalb, weil die Technik inzwischen so weit fortgeschritten ist – das ist sie noch gar nicht so lange –, dass man auch feinere Methoden zur Messung dieser Nanopartikel entwickelt hat, von denen man einfach nicht weiß, wie hoch das Schädigungspotential für die Gesundheit tatsächlich ist. Das kann und muss man jetzt nachholen.

Ich denke, die Konsumentinnen und Konsumenten haben nicht nur ein Recht auf Auf­klärung darüber, wie es um die Fragen eines etwaigen Gesundheitsrisikos steht, sondern sie haben auch ein Recht auf objektive Produktvergleiche, die auf höchsten wissenschaftlichen Daten beruhen. Sie haben vor allem ein Recht und einen Anspruch auf Schutz vor gesundheitsgefährdenden Faktoren am Arbeitsplatz.

Deshalb muss die diesbezügliche Risikoforschung weitergetrieben werden und, wie Bundesminister Buchinger schon gesagt hat, eine österreichische Studie erstellt werden, um ganz konkrete Maßnahmen, basierend auf Fakten erster Qualität, einleiten zu können, die wirklich den hohen Ansprüchen modernen Konsumentenschutzes entsprechen. (Beifall bei der SPÖ.)

0.02

 


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