Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll46. Sitzung / Seite 316

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Aber wenn sie sonst irgendwo in Ruhe einer Freizeitgestaltung nachgehen möchten, dann sind sie vielleicht das eine oder andere Mal sogar schon eine Belästigung. Diese Systeme werden auch dagegen eingesetzt, und da gibt es Erfahrungen aus der Schweiz. Man kann Medienberichten entnehmen, dass auch – unter Anführungs­zeichen – „harmlose“ Jugendliche wirklich von Plätzen verscheucht worden sind. Ich glaube, es kann nicht unser Ziel sein, dass man jungen Menschen so entgegentritt.

Was wir brauchen, ist auf alle Fälle kein „Mosquito Sound System“, sondern wir brauchen eine gut funktionierende Exekutive. Dafür zahlt auch der Steuerzahler seine Steuern, dass er verschont bleibt von Lärm, Vandalismus und Sachbeschädigung. Dafür brauchen wir aber sicherlich nicht irgendwelche unnützen Systeme in unserer Gesellschaft. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

0.13


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Buchinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

 


0.13.05

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Sehr geschätzter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten im Hohen Haus! Ich freue mich über die einhellige Zustimmung zu diesem Antrag, der auf ein Verbot dieses „Mosquito Sound Systems“ in Österreich abzielt.

Ich darf Ihnen berichten, dass Sie ja den Konsumentenschutzminister gemeinsam mit den anderen zuständigen Ministerien dazu auffordern, entsprechende Schritte zu set­zen. Nach einer ersten Überprüfung ist aufgrund des Produktsicherheitsgesetzes aus heutiger Sicht kein entsprechender Schritt des Konsumentenschutzministers möglich, weil es keine Hinweise auf Gesundheitsschädigung durch dieses „Mosquito Sound System“ gibt. Entsprechend ist aus heutiger Sicht auch keine Handhabe für den Bun­des­minister für Wirtschaft und Arbeit gegeben, etwa aus Gründen der elektrotech­nischen Bestimmungen tätig zu werden.

Ich habe aber am 11. Jänner 2008 eine Anfrage an den Verfassungsdienst des Bun­deskanzleramtes gerichtet, ob nicht aufgrund von Verstößen gegen die Grundrechts­ordnung, weil ja hier sehr undifferenziert gegen eine ganze Personengruppe vorge­gangen wird, und allenfalls auch wegen Erregung eines öffentlichen Ärgernisses durch Lärmerregung – die zwar nicht von allen, aber doch von einer Gruppe von Menschen wahrgenommen werden kann – eine Möglichkeit für ein Untersagen bestünde. Eine entsprechende Antwort liegt noch nicht vor. Sobald sie vorliegt, wird sie bewertet werden und werden dann von mir gemeinsam mit den zuständigen Ministern die entsprechenden Schritte gesetzt werden.

Ich danke einstweilen dem Hohen Haus für die Anregung, diese Frage, das „Mosquito Sound System“, hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und es allenfalls zu untersagen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Schüssel.)

0.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


0.15.01

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Verkauf und Vertrieb des „Mosquito Sound Sys­tems“ sollen in Österreich verboten werden. Wir vom BZÖ sind auch dafür, weil es ganz einfach keine Geräte geben sollte, die sich gegen Jugendliche und Kinder richten.

 


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