Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 96

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Um den steigenden Energieverbrauch einzudämmen

Zur Reduktion des Einsatzes von fossilen Energieträgern und zur dauerhaften Entkop­pelung von Energieverbrauch und Wirtschaftswachstum muss, über den Energiebericht hinausgehend, ein umfassendes Gesamtenergiekonzept für Österreich erstellt werden. Dieses hat ergänzend zur Versorgungssicherheit als wesentliche Säulen die Ressour­censchonung, den Klimaschutz und die Minimierung von Umweltbelastungen zu ent­halten. Als wesentliche Maßnahmen zur Zielerreichung sollten fiskalische Instrumente und Anreizsysteme zum Einsatz kommen.

Energieszenarien, die mit allen relevanten energie- und umweltpolitischen Zielvorga­ben in Einklang stehen. Im Zweifelsfall ist den umweltpolitischen Vorgaben Priorität einzuräumen. Der Zeithorizont sollte mindestens 2020 umfassen, mit einem Ausblick bis 2050.

Ein umfassendes Maßnahmenpaket, welches jene zusätzlichen Maßnahmen enthalten sollte, die zur Erreichung der genannten Ziele notwendig sind.

Zur Erhöhung der Energieeffizienz ist bei der Genehmigung (Errichtung und Erweite­rung) von Anlagen dieses Kriterium zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit her­anzuziehen. Diese Betrachtung sollte auch Fragen des Standorts umfassen. Die Er­stellung und Umsetzung von Wärmenutzungskonzepten bei der Errichtung von Kraft­werks-, Abfallverbrennungs- und Industrieanlagen hat verpflichtend zu sein. Dies gilt insbesondere für Großanlagen im Rahmen von UVP-Verfahren.

Umweltfreundliche und nachhaltige Energietechnik, u. a. von erneuerbaren Energie­trägern und Abwärmenutzung, ist insbesondere durch die Umsetzung des Masterplans Umwelttechnologie zu forcieren.

Zur Steigerung der Energieeffizienz ist die Wärme bei Ökostromanlagen auch bei Alt­anlagen im Rahmen des Ökostromgesetzes, soweit technisch und ökonomisch mög­lich, zu nutzen.

Das Ökostromgesetz ist in Hinblick auf seine Wirksamkeit und seinen Beitrag zu den Regierungszielen weiterzuentwickeln.

Für die nachhaltige Bereitstellung von im Ausland produzierten nachwachsenden Roh­stoffen müssen von der Bundesregierung in Hinblick auf die EU-Gesetzgebung Min­destumweltnormen geschaffen werden.

Um mehr Informationen über Atomstromimporte zu haben

Um den Atomstromanteil transparent zu machen, muss möglichst rasch eine Verord­nung gemäß § 45 ELWOG zur Ausgestaltung der Nachweise zu den verschiedenen Primärenergieträgern und der Stromkennzeichnung erlassen werden.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Ho­fer. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


12.51.05

Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch ich darf den Erstellern des Umweltkontrollberichts gratulieren: Es ist dies ein Bericht, der sehr informativ ist und uns sehr viele Zahlen liefert.

Die Zahlen, die wir daraus herauslesen können, sind natürlich in vielerlei Hinsicht nicht erfreulich – wenn wir beispielsweise sehen, dass der Energieverbrauch in Österreich zwischen 2002 und 2005 jährlich um 3,1 Prozent gestiegen ist und dass die Dominanz


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