Um den steigenden Energieverbrauch einzudämmen
Zur Reduktion des Einsatzes von fossilen Energieträgern und zur dauerhaften Entkoppelung von Energieverbrauch und Wirtschaftswachstum muss, über den Energiebericht hinausgehend, ein umfassendes Gesamtenergiekonzept für Österreich erstellt werden. Dieses hat ergänzend zur Versorgungssicherheit als wesentliche Säulen die Ressourcenschonung, den Klimaschutz und die Minimierung von Umweltbelastungen zu enthalten. Als wesentliche Maßnahmen zur Zielerreichung sollten fiskalische Instrumente und Anreizsysteme zum Einsatz kommen.
Energieszenarien, die mit allen relevanten energie- und umweltpolitischen Zielvorgaben in Einklang stehen. Im Zweifelsfall ist den umweltpolitischen Vorgaben Priorität einzuräumen. Der Zeithorizont sollte mindestens 2020 umfassen, mit einem Ausblick bis 2050.
Ein umfassendes Maßnahmenpaket, welches jene zusätzlichen Maßnahmen enthalten sollte, die zur Erreichung der genannten Ziele notwendig sind.
Zur Erhöhung der Energieeffizienz ist bei der Genehmigung (Errichtung und Erweiterung) von Anlagen dieses Kriterium zur Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit heranzuziehen. Diese Betrachtung sollte auch Fragen des Standorts umfassen. Die Erstellung und Umsetzung von Wärmenutzungskonzepten bei der Errichtung von Kraftwerks-, Abfallverbrennungs- und Industrieanlagen hat verpflichtend zu sein. Dies gilt insbesondere für Großanlagen im Rahmen von UVP-Verfahren.
Umweltfreundliche und nachhaltige Energietechnik, u. a. von erneuerbaren Energieträgern und Abwärmenutzung, ist insbesondere durch die Umsetzung des Masterplans Umwelttechnologie zu forcieren.
Zur Steigerung der Energieeffizienz ist die Wärme bei Ökostromanlagen auch bei Altanlagen im Rahmen des Ökostromgesetzes, soweit technisch und ökonomisch möglich, zu nutzen.
Das Ökostromgesetz ist in Hinblick auf seine Wirksamkeit und seinen Beitrag zu den Regierungszielen weiterzuentwickeln.
Für die nachhaltige Bereitstellung von im Ausland produzierten nachwachsenden Rohstoffen müssen von der Bundesregierung in Hinblick auf die EU-Gesetzgebung Mindestumweltnormen geschaffen werden.
Um mehr Informationen über Atomstromimporte zu haben
Um den Atomstromanteil transparent zu machen, muss möglichst rasch eine Verordnung gemäß § 45 ELWOG zur Ausgestaltung der Nachweise zu den verschiedenen Primärenergieträgern und der Stromkennzeichnung erlassen werden.
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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Hofer. 7 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
12.51
Abgeordneter Ing. Norbert Hofer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch ich darf den Erstellern des Umweltkontrollberichts gratulieren: Es ist dies ein Bericht, der sehr informativ ist und uns sehr viele Zahlen liefert.
Die Zahlen, die wir daraus herauslesen können, sind natürlich in vielerlei Hinsicht nicht erfreulich – wenn wir beispielsweise sehen, dass der Energieverbrauch in Österreich zwischen 2002 und 2005 jährlich um 3,1 Prozent gestiegen ist und dass die Dominanz
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