Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung / Seite 199

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In diesem Zusammenhang müsste man eben einmal darüber nachdenken, ob sich auch die Regierungsfraktionen ein bisschen emanzipieren wollen, weil wir um diese Grundfrage nicht herumkommen!

Rein formal haben wir ja einen Rechts- und Legislativdienst, aber wir wissen schon, wie knapp dessen Ressourcen bemessen sind und wer ihm überhaupt etwas sagen darf. Sie als Ausschussvorsitzender haben ja nicht einmal die Möglichkeit, auf ihn auch nur irgendwie brauchbar zuzugreifen! Das ist doch das Problem!

Möglicherweise ist dieser Anlassfall gar kein großes Problem gewesen, aber es könnte ein Anlassfall dafür sein, über die wirklichen Fragen nachzudenken. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Aubauer.)

18.19


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 420 der Beilagen. Hierzu liegt ein Verlangen des Abgeordneten Schalle auf getrennte Abstimmung vor.

Ich lasse zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes samt Titel und Eingang abstimmen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die Ziffer 88 des Gesetzentwurfes in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hierzu ihre Zustimmung erteilen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zei­chen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

18.21.335. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 489/A der Abgeordneten Anita Fleckl, Maria Rauch-Kallat, Dieter Brosz, Ing. Norbert Hofer, Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesge­setz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiter (Parlamentsmitarbei­tergesetz) geändert wird (445 d.B.)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 5. Punkt der Tagesord­nung.

Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

 


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