der orange Haider in Kärnten macht etwas! (Beifall beim BZÖ. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)
Die österreichische Bundesregierung hätte eigentlich einer Volksabstimmung zustimmen und sich in allen Staaten dafür einsetzen sollen. Und warum jetzt plötzlich diese Eile? Ursprünglich hieß es, dass im Juni hier im Parlament darüber abgestimmt werden soll. Jetzt hat man diese Abstimmung vorgezogen. Es gibt sieben EU-Staaten, die diesen EU-Reformvertrag schon ratifiziert haben. Nachdem es über 15 000 Unterschriften aus Kärnten gibt, wo man sich für eine Volksbefragung ausgesprochen hat, zieht man jetzt ganz einfach die Abstimmung hier im Parlament vor, um eine Volksbefragung in Kärnten zu verhindern, denn Artikel 23d der Bundesverfassung – und dieser ist mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union in Kraft getreten – besagt im Absatz 1:
„Der Bund hat die Länder unverzüglich über alle Vorhaben im Rahmen der Europäischen Union, die den selbständigen Wirkungsbereich der Länder berühren oder sonst für sie von Interesse sein könnten, zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.“
Genau diese Stellungnahme unterlaufen Sie jetzt, denn da durch den EU-Reformvertrag in den selbständigen Wirkungsbereich der Länder eingegriffen wird, wäre es notwendig, dass wir diese Volksbefragung in Kärnten durchführen. Und indem die Leute befragt werden, und zwar in dem Sinne, dass man sagt: Wenn ihr für eine positive Stellungnahme der Landesregierung zum EU-Reformvertrag seid, dann stimmt mit einem Ja, und wenn ihr dagegen seid, dann stimmt mit einem Nein!, ergibt sich eine Stellungnahme des Bundeslandes. Aber genau das unterlaufen Sie jetzt!
Als Resümee dieser Debatte von heute kann ich nur eines sagen, werte Vertreter der Koalitionsparteien und der Grünen: Alle Parteien wollen die Stimmen der Bürger, die Politiker, die Parlamentarier, aber wenn einmal die Bürger die Stimmen der Politiker und der Parteien brauchen, dann werden sie schmählich im Stich gelassen! (Beifall beim BZÖ.)
15.10
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Meine Damen und Herren, bei der Aufteilung der Redezeit der letzten beiden Runden dürfte sich ein größerer Rechenfehler eingeschlichen haben, weil die Frau Bundesministerin jetzt nicht mehr in der Fernsehzeit ist. Wir werden in Zukunft darauf achten, dass das nicht der Fall sein wird. Nichtsdestotrotz gelangt sie jetzt zu Wort. (Abg. Ing. Westenthaler: Der Abgeordnete Dolinschek auch nicht mehr! Ich halte das fest! Man sollte ein technisches Gerät ...!) – Herr Klubobmann, wir werden einen Taschenrechner hierher legen. Danke schön.
Bitte, Frau Bundesminister.
15.11
Bundesministerin für Justiz Dr. Maria Berger: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meinem Engagement für diesen Reformvertrag tut diese Gestaltung der Debatte überhaupt keinen Abbruch, ich durfte ja als Mitglied des früheren Europäischen Verfassungskonvents gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen aus diesem Haus und aus dem Europäischen Parlament an der Erarbeitung des ursprünglichen Verfassungsvertrages mitarbeiten, und ich freue mich daher heute besonders, dass wir in Nachfolge dieses Vertrages jetzt den Reformvertrag, den Vertrag von Lissabon, heute hier zur Abstimmung vorliegen haben und dass dieses Parlament damit auch seinen Beitrag
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