Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung, 9. April 2008 / Seite 224

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ken in welchen Bereichen von Österreich es gibt, beziehungsweise hat man das aus heutiger Sicht zumindest relativ genau erforscht.

Da kann man sich durchaus die Frage stellen, ob nicht der Bund von sich aus sagt, dass in den Hochrisikobereichen – und zwar relativ unabhängig davon, ob es um Lawi­nen, um Hochwasser, um Erdbeben oder was auch immer geht –, nichts gebaut wer­den darf, denn da weiß man heute schon, wenn ich dort etwas hinbaue, kostet es mich eine Lawine, schafft es Unglück, weil die Menschen, die davon betroffen sind, Haus, Hab und Gut verlieren, und dass der Bund deshalb von vornherein klarstellt, dass das nicht finanziert werden kann und auch im Grundbuch eintragen lässt, dass es hier ein Problem gibt, dass es sich hier um ein Hochrisikogebiet handelt und man deswegen im Extremfall sogar von der Katastrophenhilfe ausgeschlossen werden kann. Damit kannst du als Bund solche Situationen de facto verhindern und auch den Druck von den Bürgermeistern nehmen, in Hochrisikobereichen Genehmigungen zu erteilen.

Das wäre einfach ein Gedankengang zum Thema, wenn auch nicht direkt zum Gesetz. Das Gesetz findet unsere Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.36


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.36.12

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Kyrill“ im Vorjahr, heuer „Paula“ und „Emma“ – im nächsten Jahr? Man weiß es nicht. (Zwischenruf des Abg. Krainer.) So selten, wie du gemeint hast, dass Orkanschäden auftreten, ist das nicht mehr! Das ist wirklich nicht allzu lustig. (Abg. Krainer: ... jedes Grundstück betroffen!) – Natürlich ist Österreich keine sehr große Fläche, und drei Stürme innerhalb eines Jahres, das ist nicht wirklich wenig. Ich werde dann noch einmal darauf zurückkommen.

Klar und unbestritten ist, dass auch wir diesem Gesetz zustimmen werden, weil dort, wo Schäden entstanden sind, selbstverständlich geholfen werden soll. Das gilt insbe­sondere auch für die Errichtung der Nasslager, und das aus zwei Gründen.

Erstens soll die Vermehrung der Borkenkäfer verhindert werden, weil diese unter Um­ständen einen noch größeren Schaden anrichten können als den, der ohnehin schon entstanden ist. Der zweite Grund ist die schwierige Situation auf den Holzmärkten: Es gibt Absatzprobleme beim Schnittholz, übervolle Rundholzlager und stark fallende Holzpreise. Daher ist es dringend notwendig, das Holz zu lagern, aber Nasslager sind, darüber muss man sich im Klaren sein, bestenfalls Second-Best-Lösungen.

Warum? – Punkt eins: Wegen der Abwassersituation gibt es bisher kaum behördlich genehmigte Nasslager. Punkt zwei: Über die Qualität des gelagerten Holzes streiten sich die Experten. Punkt drei: Nasslager entschärfen zwar die momentane Situation auf dem Holzmarkt, verschieben aber in Wirklichkeit die Probleme nur in die Zukunft, nicht mehr. Und viertens bleibt als Problem bestehen, dass die errichteten Nasslager des Vorjahres und das dort gelagerte Holz noch nicht ausgeliefert werden konnten.

Die bessere Alternative wäre wohl die, diese Schäden erst gar nicht entstehen zu las­sen, und damit bin ich wieder bei dem Punkt: Die Sturmschäden mehren sich, das ist es! Und das ist nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen, dass wir in der Klimaschutz­politik zwar immer schöne Worte hören, aber wenige Taten sehen.

 


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