Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 23

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„Wie hoch soll die durchschnittliche jährliche Entlastung für die rund 1,5 Millionen Ar­beitnehmerInnen mit Einkommen bis zu monatlich 1 350 € brutto ab 1. Juli 2008 ausfal­len?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte. (Ruf: ... schaut schon ganz gierig!)

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Grüß Gott, mei­ne Damen und Herren! Guten Morgen! Nicht „gierig“, sondern erwartungsvoll blicke ich und beantworte daher gerne Ihre Frage.

Auf meinen Vorschlag hin haben wir die strukturelle Entlastung bei den Lohnnebenkos­ten bis 1 350 € als einen Teil des umfassenden Inflationspakets gemacht. Dies entlas­tet Einkommen bis 1 350 € um 300 Millionen € in Summe. Es sind bei einem Einkom­men von 1 150 € 23 € pro Monat oder 322 € pro Jahr, bei einem Einkommen von 1 340 € ist es eine Entlastung von 13,4 € pro Monat beziehungsweise 188 € pro Jahr.

Das heißt, es erfolgt eine strukturell wirksame Entlastung bei kleinen Einkommen. Das war unser Ziel, und es wird umgesetzt.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage, Frau Abgeordnete? – Bitte.

 


Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Meine Zusatzfrage: Wie werden jene Men­schen mit kleinen Einkommen, die von der Entlastung mit 1. Juli 2008 nicht unmittelbar betroffen sind – ich denke hier insbesondere an die Pensionistinnen und Pensionis­ten –, entlastet und profitieren?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Frau Präsidentin! Wir haben in diesem Paket vereinbart, dass es für die Pensionistinnen und Pensionis­ten ein Vorziehen der Pensionserhöhung gibt. Und zwar wird auf Basis der gesetzli­chen Grundlagen bereits ab dem 1. November des heurigen Jahres die Pensionserhö­hung wirksam werden, sodass auch die Pensionistinnen und Pensionisten – wir rech­nen in etwa mit einer Größenordnung von bis zu 150 Millionen € – zusätzlich durch die Pensionserhöhung eine Unterstützung bekommen. Eine wichtige sozialpolitische Maß­nahme! (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Tamandl, bitte.

 


Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Guten Morgen, Herr Vizekanzler und Finanz­minister! Sie haben erwähnt, wie sich die Maßnahmen ab 1. Juli auswirken werden, nämlich mit bis zu 462 € pro Jahr im besten Falle.

Wie wirkt sich nun diese Entlastung kleinerer Einkommen auf den Wirtschaftsstandort Österreich aus?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Vor allem bei kleineren Einkommen, meine Damen und Herren, ist jegliche Entlastung auf der einen Seite beziehungsweise jegliche Transferzahlung auf der anderen Seite besonders kaufkraftwirksam – logischerweise, weil dort die Sparquote sehr gering ist. Und da-
her ist die zusätzliche wirtschaftsbelebende Wirkung über die Kaufkraftsteigerung es­sentiell. Die österreichische Wirtschaft braucht beides: Die österreichische Wirtschaft braucht Export als Motor, aber braucht auch Kaufkraftanreiz als zusätzliche Unterstüt­zung. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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