Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 165

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wähnt hat – das Medizinproduktgesetz und in diesem Zusammenhang auch das Bun­desgesetz über die Gesundheit Österreich GmbH ändern, dann bringt das wirklich ge­waltige Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten, aber auch der Patienten­rechte mit sich.

Vielen von uns ist ja noch immer in Erinnerung, wie von der Patientenanwaltschaft, aber auch von der Volksanwaltschaft gewisse Fälle aufgezeigt wurden, wo Patienten auf Grund von fehlerhaften Medizinprodukten Schaden erlitten haben. In dem kon­kreten Fall, den die Volksanwaltschaft, im Speziellen Volksanwalt Kostelka, aufgezeigt hat, passierte Folgendes. Einem Patienten wurde ein künstliches Kniegelenk einge­setzt, und eineinhalb Jahre später traten vermehrt Schmerzen auf. Eine Computer­tomographie brachte zutage, dass diese Prothese gebrochen war und eine neue Pro­these eingesetzt werden musste.

Der Beschwerdeführer hat daraufhin gegen den Importeur dieses Produkts eine Klage auf Schadenersatz eingebracht. Und um es gleich vorwegzunehmen: Leider ist es nicht zu Entschädigungszahlungen gekommen, weil das Krankenhaus die Prothese hat verschwinden lassen beziehungsweise diese nicht mehr aufgetaucht ist.

In so einem Fall ist die Beweisführung hinsichtlich eines Produktfehlers und den damit verbundenen Schadenersatzansprüchen äußerst schwierig.

Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Gesetz genau dem einen Riegel vor­schieben. Die Volksanwaltschaft hat ja genau auf Grund dieses geradezu exemplari­schen Falles bei der Bundesministerin angeregt, künftig bei Anzeichen eines schadhaf­ten Medizinproduktes die medizinischen Leistungserbringer zur sorgfältigen Verwah­rung zu verpflichten, wodurch die heute zu beschließende Erweiterung des Medizinpro­duktgesetzes erforderlich wurde. Und dadurch erhalten nunmehr Patienten, die durch ein fehlerhaftes Medizinprodukt geschädigt werden, einen besseren Schutz als bisher, weil nunmehr diese Einrichtungen des Gesundheitswesens ausdrücklich gesetzlich verpflichtet werden, alles zu dokumentieren. Dadurch ist auch die Möglichkeit gegeben, bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen den für den möglichen Fehler Verant­wortlichen eine Erleichterung herbeizuführen beziehungsweise diese Ansprüche über­haupt zu ermöglichen.

Die Gesundheit Österreich GmbH hingegen wird ermächtigt, zur Abwehr der Risken von implantierbaren Medizinprodukten künftig auch ein Implantatsregister zu führen, welches dem Schutz lebenswichtiger Interessen von Patientinnen und Patienten dient, auf die der behandelnde Arzt dann im Fall von Problembehandlungen – und das ist wichtig! – ohne irgendwelche Umwege zugreifen kann, um eine künftig qualitätsge­sicherte Behandlung zu gewährleisten.

Frau Bundesministerin, ich bin dankbar, dass Sie diese Anregungen der Patienten­anwaltschaft und des Volksanwalts zum Wohle unserer Patienten so rasch aufgegriffen haben. (Beifall bei der SPÖ.)

17.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Abgeordneter Dr. Grünewald gelangt nun zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.37.35

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Dieses Gesetz ist aus mehreren Gründen ein sehr gutes: Es dient nicht nur der PatientInnensicherheit oder ihrer verstärkten Position in Medizinhaftungsrechts­fragen, sondern ist auch ein Beitrag zu einer sauberen Indikationsstellung bei bestimm­ten Implantaten wie Herzschrittmachern, Langzeit-EKGs, Defibrilatoren, künstlichen Gelenken und so weiter und veranlasst wahrscheinlich auch Gesundheitseinrichtun-


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