Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 164

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 8. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Höllerer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschrän­kung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


17.31.08

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Im Mittelpunkt der Novelle des Medizinproduktegesetzes steht die Stärkung der Patientenrechte. In dieser Novelle sind Standards betreffend die Anwendung und die Behandlung mit medizinischen Geräten und Artikeln, aber auch Meldepflichten festgehalten. Dadurch wird dann, wenn ein medizinisches Produkt qua­litativ mangelhaft ist oder unerwartete Nebenwirkungen auftreten oder wenn es nicht richtig funktioniert, dem Patienten die Möglichkeit eröffnet, mehr an Unterstützung bei seiner Rechtsfindung zu haben, als das in der Vergangenheit möglich war. Es werden in Folge auch die Risiken für andere Patienten oder Anwender wesentlich reduziert.

Bis jetzt war das Problem dahingehend gegeben, dass die Geschädigten insofern be­nachteiligt waren, als es, wenn bei der Anwendung oder bei der Behandlung mit be­stimmten medizinischen Produkten vermeintliche Probleme aufgetaucht sind. Es war nicht leicht nachzuvollziehen, ob tatsächlich ein schadhaftes medizinisches Produkt die Ursache war, denn schadhafte Produkte waren für Beweiszwecke nicht wirklich sicher­zustellen, da sie in der Regel an die Hersteller zurückgeschickt wurden.

Das hat natürlich auch bei der Klärung des Sachverhaltes Probleme aufgeworfen und auch bei allfälligen Schadenersatzansprüchen große Schwierigkeiten gemacht. Manch­mal war es für Geschädigte tatsächlich unmöglich, Schadenersatz zu bekommen.

Künftig wird bei begründeten Verdachtsmomenten, wenn also fehlerhafte Medizinpro­dukte wirklich Schaden verursacht haben sollen, von den Gesundheitseinrichtungen, den Gesundheitsdienstleistern, den Spitälern auf rechtliche Ansprüche der geschädig­ten Patienten oder deren Hinterbliebenen eingegangen werden müssen. Es wird Unter­stützung eingefordert werden können, und diese wird auch gegeben werden müssen, damit die Vorgänge transparenter gestaltet werden können.

Weiters wird auch im Sinne der Patientensicherheit die Fortführung des schon bis-
her auf freiwilliger Basis bestehenden Herzschrittmacher-Registers sichergestellt. Die Kompetenzen werden an die GÖG übergeleitet und auch auf weitere Implantatregis-
ter ausgeweitet. Ich selbst war erstaunt, dass in Österreich tatsächlich mehr als 10 000 Neu- und Reimplantationen von Herzschrittmachern, von Defibrilatoren, von Loop-Recordern und anderen Implantaten im Jahr durchgeführt werden. All diese müs­sen künftig personenbezogen in Registern verankert sein und dokumentiert werden.

Mit dieser Gesetzesnovelle werden rechtliche Lücken geschlossen. Es werden Verant­wortlichkeiten neu geordnet, und die Position der Patienten wird deutlich verbessert. (Beifall bei der ÖVP.)

17.34


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindel­berger. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Kollege.

 


17.34.21

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wenn wir heute – wie Kollegin Höllerer schon er-


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