Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 166

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gen, hier besser beobachten – ich sage jetzt bewusst nicht kontrollieren – zu können und hier ihre Verantwortung in Diagnose und Therapie auch wahrzunehmen.

Dass das Ganze nicht aus der Luft gegriffen ist, dafür gibt es eine Geschichte aus mei­ner Vergangenheit, wo ich einmal mit einem nicht ganz unbekannten Gewerkschafter des öffentlichen Dienstes verhandelt habe. Er erzählte mir – er hat in jugendlichen Jah­ren schon einen Infarkt erlitten –, dass er dreimal bei Ausübung der Sportart Golf um­gefallen ist. Er war weg! Was war die Ursache? – Herzschrittmacher werden über den Brustmuskel unter der Haut implantiert. Da geht dann die Elektrode bis zum Herz, und bei bestimmten Bewegungen muss es da der Elektrode einen Reiz gesetzt haben, so­dass diese plötzlich angefangen hat, zu feuern. Und der Mann war dann unheimlich glücklich – ich meine, so weit man damit eben glücklich sein kann –, als das Gerät dann ausgetauscht wurde.

Ich finde es sehr gut, dass unter Rücksichtnahme auf den Datenschutz diese Fakten erhoben werden, wo man nachprüfen kann: Wurde ein Schrittmacher gesetzt – ich sage jetzt, in einem Land XY –, weil man einen Schrittmacher verkaufen wollte, weil man etwas bekommen hat? „Der Spiegel“ hat in Deutschland berichtet, dass früher in der Bundesrepublik Deutschland eine Art Recycling stattgefunden hat, wo man den Schrittmacher entfernte – natürlich nicht legal und auch gesetzlich völlig ungedeckt – und dann wiederverkaufte. All das wird durch dieses Gesetz verhindert oder zumindest erschwert, und daher werden wir diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

17.39


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Be­lakowitsch-Jenewein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


17.40.06

Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bun­desminister! Hohes Haus! Der vorliegende Gesetzentwurf wird ein sehr gutes Gesetz, weil dadurch für die Patienten mehr Rechtssicherheit geschaffen wird. Wir haben in den letzten Jahren immer wieder Beschwerden gehört, vor allem auch von der Patien­tenanwaltschaft, die immer wieder auf Sachverhalte hingewiesen hat, bei denen Pa­tienten ihre Ansprüche verloren haben. Es war, wie einer meiner Vorredner schon erwähnt hat, auch in der Volksanwaltschaft einmal ein solcher Fall, der das sehr pla­kativ gezeigt hat.

Insofern freuen wir uns sehr, dass Sie, Frau Bundesministerin, da sehr rasch reagiert haben und dass dieses Gesetz jetzt kommt. Ich glaube, ein weiterer Vorteil, nicht nur für den Patienten, ist auch, dass Krankenanstalten in diesem Bereich einen sorgsame­ren Umgang an den Tag legen werden, allein schon deshalb, weil es hier auch mehr Transparenz geben wird.

Alles in allem wird dieses Gesetz in jeder Hinsicht eine weitgehende Verbesserung bringen, vor allem auch deswegen, weil die Beweisposition für die Patienten im Falle eines Mangels, eines Fehlers wirklich massiv verbessert wird. In diesem Sinne danken wir, dass Sie so schnell reagiert haben, und werden diesem Gesetz zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

17.41


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Haub­ner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.41.26

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Inhalte passen bei diesem Gesetz, und daher wird es auch von unserer Seite Zustimmung geben. Dies vor allem auch, weil dieses Gesetz zwei ganz wesent-


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