Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 167

HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite

liche Inhalte hat: Einerseits werden die Rechtsgrundlagen für die Schaffung und Füh­rung eines Implantatregisters geschaffen, und weiters – und das scheint mir auch ganz besonders wichtig – werden die Rechte der Patientinnen und Patienten, die durch feh­lerhafte Medizinprodukte geschädigt wurden, gestärkt, sodass sie einen besseren Zu­gang zu ihrem Recht erhalten und ihre Ansprüche geltend machen können.

Für mich – und das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt – ist der einzige Kritik­punkt der Umstand, der für mich bis heute nicht nachvollziehbar ist, dass dieser so ge­nannte Beirat so aufgebläht wurde. Bisher hat es einen Beirat gegeben, der von drei Kammern beschickt wurde – jetzt gibt es einen Beirat bestehend aus Vertretern von fünf Kammern, zusätzlich zwei Ministerien, zusätzlich Vertretern des Hauptverbandes, zusätzlich Vertretern der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssi­cherheit, Geschäftsbereich PharmaMed, und auch aus Vertretern des Österreichischen Seniorenrates.

Gerade was den Österreichischen Seniorenrat betrifft – dessen Arbeit ich sehr, sehr schätze, das möchte ich hier festhalten –, verstehe ich nicht ganz, warum dieser in diesem Beirat vertreten ist, denn gerade orthopädische Implantate sind nicht unbedingt eine Frage des Alters, sondern solche können junge Leute genauso haben, etwa nach Unfällen. – Es müsste also, rein von der Logik her, eigentlich auch jemand von der Bundesjugendvertretung im Beirat sein, wenn wir uns das so überlegen.

Aber grundsätzlich sage ich: Es ist fachlich nicht nachvollziehbar, dass dieser Apparat so aufgebläht ist. Ich denke, man wäre auch mit einer Zusammensetzung wie der bis­herigen ausgekommen, weil im Gesetz ja auch vorgesehen ist, dass Sachverständige beigezogen werden können. Ich glaube, das ist auch das Entscheidende bei Beratun­gen.

Alles in allem aber, wie gesagt, passen die Inhalte für die Patientinnen und für die Pati­enten, und daher werden wir dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung geben. (Bei­fall beim BZÖ sowie der Abg. Rauch-Kallat.)

17.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.

 


17.43.56

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Die wesentlichen Ziele sind hier ja schon mehr­fach genannt worden. Für mich ganz wesentlich ist die Stärkung der Patientenrechte; ein weiterer Schritt – das möchte ich hier schon explizit betonen – bei der Umsetzung der im Regierungsübereinkommen, im Koalitionsübereinkommen enthaltenen Punkte, die abzuarbeiten sind.

Das heißt, wir haben auch in diesem Fall wieder einen Gutteil unserer Arbeit erledigt. Ich glaube, dass es ganz, ganz wichtig ist, den Patienten hier nicht nur Rechte auf dem Papier zu geben, sondern ihnen auch die Wahrung und die Verfolgung ihrer Rechte zu ermöglichen und Institutionen letztendlich dazu zu zwingen, dass sie im Sinne der Medizinprodukthaftung dann auch verantwortlich sind, damit die Patientinnen und Patienten zu ihren Rechten kommen.

Frau Abgeordnete Haubner, in diesem Zusammenhang sei angemerkt: Es wird immer wieder darüber gesprochen, dass wir möglichst alle ins Boot holen sollen und gemein­sam diskutieren sollen. Und ich glaube, dass es in solchen Fällen, die Fragen betref­fen, die vom Datenschutz bis hin zu sehr sensiblen persönlichen Bereichen der einzel­nen Patientinnen und Patienten gehen, gar nicht genug sein können, die gemeinsam


HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite