beraten. Und es ist oft nicht die Frage der Anzahl von Menschen in einem Gremium ausschlaggebend, sondern auch die Frage der effizienten Führung solcher Gremien und der Tagung solcher Gremien. Es kann ein Gremium aus drei Personen bestehen, aber, wenn es nicht oft genug tagt und nicht effizient auch mit Inhalten befüllt ist, weniger zustande bringen als ein Gremium, wo viele eingebunden sind und das entsprechende Aufgaben erfüllt. Ich glaube also, es ist wichtig, hier so viele wie möglich einzubinden.
Aber auch der zweite Punkt, die Sicherstellung der Fortführung des bisher auf freiwilliger Basis geführten Herzschrittmacherregisters, ist im Sinne der Patientensicherheit, und die Schaffung vor allem auch einer Rechtsgrundlage für sonstige Implantatregister ist ein ganz wesentlicher Schritt in die richtige Richtung, denn: Bereits seit den achtziger Jahren – und das ist damals ein, würde ich sagen, fast weltweit einzigartiges Vorgehen gewesen – wurde auf Initiative der Österreichischen Kardiologischen Gesellschaft ein Herzschrittmacherregister in Österreich eingeführt, und letztendlich haben wir hier jetzt die Möglichkeit, durch eine offizielle Organisation dieses Register nicht nur weiterzuführen, sondern auch verpflichtend auf eine Ebene zu bringen, wo wir Daten und zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich nicht nur beobachten können, sondern für die Patientinnen und Patienten rechtzeitig Hilfestellung bei Problemsituationen geben können.
Der dritte große Bereich ist die Schaffung eines Qualitätsregisters. Ich glaube, es ist ein weiteres Zeichen der konsequenten Bemühungen meines Ressorts und letztendlich auch der Bemühungen meiner Vorgängerin, die hier die ersten wichtigen Schritte gesetzt hat, dass wir gerade im österreichischen Gesundheitssystem, das ein hervorragendes ist, trotzdem die stetige Qualitätsverbesserung, die Dokumentation und die Diskussion um diese Qualitätsverbesserung in den Vordergrund stellen und hiermit auch einen wichtigen Schritt dafür gesetzt haben. Ich bin sehr froh, dass wir da auch in breitesten Bereichen Übereinstimmung erzielen konnten, denn das ist wieder ein Beweis dafür gewesen, dass der Patient, die Patientin im Mittelpunkt unseres Denkens steht. (Beifall bei der ÖVP.)
17.47
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Frau Abgeordnete Rauch-Kallat ist die nächste Rednerin. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
17.48
Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes
Haus! Ich freue mich, dass mit dieser Gesetzesnovelle heute ein weiterer
Schritt in der Qualitätssicherung im österreichischen
Gesundheitswesen gesetzt wird. Wir haben ja bei der Gesundheitsreform
2004, die eine ziemlich umfassende war – wir ha-
ben sie hier im Parlament, glaube ich, auch in Zentimetern
gemessen – und die wir
in einem hohen Maße sogar einstimmig, mit den Stimmen aller Parteien
beschlossen haben, die Einrichtung eines Qualitätsinstituts im Rahmen der
Gesundheit Österreich GmbH sichergestellt, und ich bin sehr
froh, dass dieses Qualitätssicherungsinstitut und die Gesundheit
Österreich jetzt diese Register einrichten, denn sie sind eine wichtige
Weiterentwicklung zur Qualitätssicherung bei den Patientinnen und Patienten –
diese sind ja letztendlich die Nutznießerinnen und Nutznießer
dieser Einrichtung.
Wir wissen, dass wir nicht nur ein gutes Gesundheitssystem brauchen, sondern dass dieses Gesundheitssystem auch weiterentwickelt werden muss, was die medizinische Forschung, die medizinischen Möglichkeiten angeht. Diese Gesetzesnovelle sichert diesen wichtigen Schritt. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Ursula Haubner.)
17.49
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