Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 169

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Csör­gits. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.49.35

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, gerade die Weiterführung der Register für Menschen, die Implantate haben – und für die auch das persönliche Empfinden oft so ist, dass sie gerade zu Beginn bei so einer Operation in ständiger Aufregung sind –, ist von ganz großer Wichtigkeit, weil so ein Register für diese Menschen auch mehr Sicherheit bedeutet und mehr Chancen, wieder ein normales Leben führen zu können. Daher ist diese Novelle ein großer Fortschritt im Sinne der Patienten und Patientinnen. Durch die datenschutzmäßige Absicherung ist es dann für den Fall, dass man bei die­sen Gerätschaften unter Umständen eine – und ich setze das unter Anführungszei­chen – „Rückholung“ machen muss, zweifellos auch leichter, wieder an diese Patienten und Patientinnen heranzukommen.

Beim zweiten Punkt geht es darum, dass die Position der Patientinnen und Patienten gestärkt wird, wenn es sich um fehlerhafte Produkte handelt – wie zum Beispiel eine Kniescheibe oder ein sonstiges Implantat, das bei einer Operation eingesetzt wird. Auch damit werden also für den Patienten die Möglichkeiten in einer solchen Situation verbessert.

Wir haben gemeinsam hier ein gutes Gesetz für die Patienten und Patientinnen in Ös­terreich geschaffen. Ich freue mich, dass der Beschluss einstimmig erfolgen wird, und bedanke mich bei der Frau Bundesministerin und bei den Beamten und Beamtinnen ihres Ministeriums. Herzlichen Dank! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Durch­schlag. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte, Frau Kollegin.

 


17.51.16

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zwei Aspekte herausgreifen: zum einen den Aspekt des Datenschutzes. Da hat sich ja schon in den Stellungnah­men zum Entwurf gezeigt, dass wir es hier mit einem klassischen Dilemma zu tun haben: auf der einen Seite steht der Wunsch der Bevölkerung nach größtmöglicher Si­cherheit in möglichst allen Lebensbereichen, und auf der anderen Seite gibt es natür­lich den Wunsch des Einzelnen nach größtmöglicher Freiheit, besonders auch was den Datenschutz betrifft. Dass hier sozusagen die Quadratur des Kreises geschafft wurde, dass es eine Sicherheit für die Patienten im Bereich der Medizinprodukte gibt und gleichzeitig der Patient nicht zum gläsernen Patienten wird, dafür ist Ihnen sehr zu danken, Frau Ministerin.

Der zweite Punkt – dieser ist mir vor dem Hintergrund meiner Arbeit sehr wichtig – ist der Bereich der Qualitätssicherung. Es ist ja auch Intention des Gesetzes, durch das Führen von Implantatregistern eine Qualitätssicherung und auch Evaluierungsmöglich­keiten zu schaffen. Ich erlebe es sehr oft, dass sich Patienten, bevor sie zum Beispiel eine Hüfte implantiert bekommen, sehr genau überlegen, wo sie das machen lassen. Sie hören dabei auf den Arzt oder auch nur auf andere Patienten, auf das, was man vom Hörensagen weiß. – Hier bringt das Register für die Patienten die Möglichkeit, sich gut zu erkundigen, aber natürlich auch für die Leistungserbringer die Möglichkeit, eventuell notwendige Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

 


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