Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 170

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Ein Punkt, der mir in diesem Zusammenhang aber auch sehr wichtig ist – und darauf möchte ich hinweisen –, betrifft die große Zunahme von administrativen Tätigkeiten im Gesundheitsbereich. Es kann nicht sein, dass Angehörige der Gesundheitsberufe mehr Zeit mit administrativen Tätigkeiten verbringen müssen, als sie Zeit für den Patienten aufwenden können. Es muss möglich sein, einerseits Sicherheit, Qualitätssicherung für Patienten und für Angehörige der Berufe zu haben und gleichzeitig dem Patienten aber auch die Zeit zuzuwenden, die er braucht – auch wenn es als Leistung nicht abgegol­ten wird. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Csörgits.)

17.53


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Vorläufig letzte Rednerin in dieser Debatte ist Frau Abgeordnete Grander mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 2 Minu­ten. – Bitte.

 


17.53.20

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auch auf die Stärkung der Rechte der Patienten konzentrieren, wobei ich natürlich als jemand, der „vorne dran“ war, der als Pflegedirektorin und früher auch als Hygieneschwester verantwortlich war, weiß, dass die Administration sehr wohl auch in den Krankenhäu­sern – in den Operationsprotokollen, mit Chargennummern und Strichcode et cetera – genauestens durchgeführt wird und dass auch nachvollzogen werden kann, welches Implantat ein Patient bekommen hat. Das möchte ich hier der Vollständigkeit halber schon auch anführen.

Die Regelung, die heute hier zur Beschlussfassung vorliegt, dient dem Schutz der durch ein möglicherweise fehlerhaftes Medizinprodukt geschädigten Patienten. Die Einrichtungen des Gesundheitswesens werden gesetzlich verpflichtet, die Rechtsposi­tionen des Patienten und auch seiner Hinterbliebenen zu wahren. Damit wird deren be­reits bestehende nebenvertragliche Verpflichtung zur Wahrung der Interessen der Pati­enten nunmehr ausdrücklich festgeschrieben.

Das Implantatregister, das, wie ja bereits angeführt wurde, jetzt über die Gesundheit Österreich GmbH geführt wird, dient dem Schutz lebenswichtiger Interessen von Pati­enten, die mit Hochrisikoimplantaten leben. Daher ist es erforderlich, die Einrichtung eines personenbezogenen Implantatregisters für diese Patientengruppe und Produkt­gruppe als besondere Schutzmaßnahme vorzusehen. Nur ein direkter Personenbezug ermöglicht nämlich, ohne Umwege über Behandlungseinrichtungen und damit ohne Zeitverzögerung im Falle von Rückrufen die Einberufung von Patienten, Weiterleitung von Warnhinweisen, engmaschige Nachversorgung et cetera durch die registerfüh­rende Einrichtung zu veranlassen beziehungsweise durchzuführen.

Nur eine verpflichtende Teilnahme kann die Erfüllung des mit dem Register verfolgten Zwecks, nämlich den Schutz des Lebens und der Gesundheit von betroffenen Implan­tatträgern, gewährleisten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.55


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 504 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

 


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