Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Zum Ersten: Es ist Zeit, den Blick nach vorne zu richten, und es geht in der Europäischen Union um sehr viel. Wir werden die Milchquote zu diskutieren haben, die flankierenden Maßnahmen, es geht um Geld für die Milchbauern. Das ist meine vorrangige Aufgabe.
Parallel dazu fordere ich auf, dass innerhalb der Milchbranche, vom Bauern bis hin zur Handelskette, vernünftige Gespräche, koordinierte Gespräche geführt werden, wie denn diese Balance zwischen gutem Milchpreis für die Bauern und akzeptablem Milchpreis im Regal sichergestellt werden kann. Das ist von den Marktpartnern zu erledigen.
Von der Politik und von mir ist dafür zu kämpfen, dass die nationalen und europäischen Budgets zur Verfügung stehen, um Bergbauern und benachteiligten Milchbauern, um strukturell benachteiligten Milchbauern in Österreich zukünftig unter die Arme greifen zu können.
Diesen Zweiklang werden wir organisieren, und da sind alle aufgefordert mitzumachen, unabhängig davon, ob sie in einer Interessengruppe organisiert sind oder nicht, und unabhängig davon, welcher Partei sie angehören, denke ich einmal. (Beifall bei der ÖVP.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Danke schön.
Die 60 Minuten der Fragestunde sind abgelaufen. Ich beende damit die Fragestunde und bedanke mich beim Herrn Bundesminister, auch für die Disziplin der Abgeordneten. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.
Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:
Zuweisungen in dieser Sitzung:
zur Vorberatung:
Ausschuss für Arbeit und Soziales:
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Notarversicherungsgesetz 1972, das Apothekengesetz, das Ärztegesetz 1998, das Zahnärztegesetz, das Zahnärztekammergesetz, das Rezeptpflichtgesetz, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Dienstgeberabgabegesetz, das Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz sowie das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und ein Bundesgesetz, mit dem der Bundesminister für Finanzen ermächtigt wird, auf Bundesforderungen gegenüber den Gebietskrankenkassen zu verzichten sowie ein Bundesgesetz über eine pauschalierte Abgabe von Unternehmen, die zum Vertrieb von Heilmitteln berechtigt sind (Heilmittelabgabegesetz) erlassen werden (Struktur-Änderungsgesetz für die Krankenversicherung und die Organisation der Sozialversicherung – SV-StrÄG) (605 d.B.);
Gesundheitsausschuss:
Bundesgesetz, mit dem das Tabakgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (610 d.B.);
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