einen finanziellen Teuerungsausgleich als monatliche Gutschrift im Rahmen der Lohnverrechnung in Hinblick auf die rasante Verteuerung insbesondere bei Treibstoff- und Energiepreisen sicherstellt.“
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Abschließend bringen wir folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Anhebung des amtlichen Kilometergeldes
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der das amtliche Kilometergeld auf zumindest kostendeckende 48 Cent pro Kilometer erhöht.“
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Das wird auch die Kollegen von der grünen Fraktion freuen, nämlich dass die Leute, die mit dem Auto fahren, etwas mehr in der Geldbörse haben, die Kaufkraft gestärkt wird und das Geld in den Börsen der Familien bleibt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)
13.17
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zunächst gebe ich bekannt, dass der Abänderungsantrag der Abgeordneten Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen ordnungsgemäß eingebracht ist, ausreichend unterstützt ist und damit auch mit in Verhandlung steht.
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Weiters gebe ich bekannt, dass der in seinen Kernzügen erläuterte Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Darmann, Dolinschek, Westenthaler, Kollegin und Kollegen sowie weitere sechs Entschließungsanträge ordnungsgemäß eingebracht wurden, ausreichend unterstützt sind und daher mit in Verhandlung stehen.
Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bucher, Mag. Darmann, Dolinschek, Ing. Westenthaler Kollegin und Kollegen betreffend dringende Umsetzung des angesichts der explodierenden Treibstoffpreise von der Kärntner Landesregierung beschlossenen Maßnahmenpakets
eingebracht in der Sitzung des Nationalrates vom 6. Juni
2008 im Zuge der Debatte
zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (549 d.B. und Zu 549 d.B.): Bundesgesetz,
mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz
1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das
Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und
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