Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 101

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einen finanziellen Teuerungsausgleich als monatliche Gutschrift im Rahmen der Lohn­verrechnung in Hinblick auf die rasante Verteuerung insbesondere bei Treibstoff- und Energiepreisen sicherstellt.“

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Abschließend bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Dolinschek, Ursula Haubner und Kollegen betreffend Anhebung des amtlichen Kilometergeldes

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzu­leiten, der das amtliche Kilometergeld auf zumindest kostendeckende 48 Cent pro Kilo­meter erhöht.“

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Das wird auch die Kollegen von der grünen Fraktion freuen, nämlich dass die Leute, die mit dem Auto fahren, etwas mehr in der Geldbörse haben, die Kaufkraft gestärkt wird und das Geld in den Börsen der Familien bleibt. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall beim BZÖ.)

13.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zunächst gebe ich bekannt, dass der Abänderungsantrag der Abgeordneten Stummvoll, Krainer, Kolleginnen und Kollegen ordnungsgemäß eingebracht ist, ausreichend unterstützt ist und damit auch mit in Ver­handlung steht.

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Weiters gebe ich bekannt, dass der in seinen Kernzügen erläuterte Entschließungsan­trag der Abgeordneten Bucher, Darmann, Dolinschek, Westenthaler, Kollegin und Kol­legen sowie weitere sechs Entschließungsanträge ordnungsgemäß eingebracht wur­den, ausreichend unterstützt sind und daher mit in Verhandlung stehen.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bucher, Mag. Darmann, Dolinschek, Ing. Westenthaler Kollegin und Kollegen betreffend dringende Umsetzung des angesichts der explodierenden Treib­stoffpreise von der Kärntner Landesregierung beschlossenen Maßnahmenpakets

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates vom 6. Juni 2008 im Zuge der Debatte
zu Tagesordnungspunkt 1: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvor­lage (549 d.B. und Zu 549 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuer­gesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungs­steuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz und das Finanzausgleichsgesetz 2008 geändert werden und


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