Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 130

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auch für die Vergabe der Mittel zuständig ist. – Warum sich die SPÖ so dagegen sperrt, ist auch für uns nicht nachvollziehbar.

Unabhängig heißt eben, dass sie weisungsfrei ist, und das haben wir jetzt nicht. Es wä­re hoch an der Zeit, dass man auch andere Dinge in Angriff nimmt, wie beispielsweise die Frage eines Presserats, der in Österreich auch so nicht mehr existiert. Zum Bei­spiel wäre die Berichterstattung rund um diesen Fall in Amstetten und wäre die Frage der Übergriffe in die Privatsphäre der Opfer durchaus etwas, wofür es eine Behörde geben sollte, die sich damit auch befassen kann und entsprechende Kompetenzen haben sollte. Auch das wäre ein Teil, der in einer unabhängigen Medienbehörde aufge­hen könnte.

Ich weiß ja nicht, ob in dieser Periode noch irgendetwas kommt. Sie wahrscheinlich auch nicht. Wenn es so weit ist, wäre es durchaus interessant, einmal zu schauen, in­wiefern man hier einen Mehr-Parteien-Antrag zustande bringt, weil das etwas ist, was eine Materie ist, die nicht allein von der Regierung verhandelt werden müsste. – Dan­ke. (Beifall bei den Grünen.)

14.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Die beiden Entschließungsanträge der Abgeordneten Brosz und KollegInnen sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen daher auch mit zur Verhandlung.

Die Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dieter Brosz und KollegInnen

betreffend ORF-Bericht gemäß § 8 ORF-G als Verhandlungsgegenstand des Parla­ments

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses über den Tätigkeitsbericht der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH gemäß § 7 Abs 2 KOG für das Geschäftsjahr 2006, vorgelegt von der Bundesministerin für Frau­en, Medien und öffentlichen Dienst im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Ver­kehr, Innovation und Technologie (III-63dB)

Gemäß § 8 ORF-Gesetz hat der ORF dem Nationalrat einen jährlichen Bericht vorzu­legen. Laut § 21 GOG-NR sind nur bestimmte Berichte an den Nationalrat Verhand­lungsgegenstände des Nationalrats. Der ORF-Bericht ist hier nicht genannt. Sehr wohl ist aber jeder von einem Regierungsmitglied vorgelegte Bericht in Verhandlung zu neh­men. Gerade aus Anlass des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Ös­terreich ist es angebracht, dass der Gesetzgeber selbst, also derjenige, der dem öffent­lichen Rundfunk spezielle öffentliche Aufträge erteilt hat, den Bericht des ORF über die Erfüllung dieser Aufträge in Verhandlung nimmt. Die Generaldirektion Wettbewerb war in ihrem Mahnschreiben im Jänner 2008 der Auffassung, dass es sich bei der Finanzie­rung durch Programmentgelt um eine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 (1) EGV handle. Diesen vorläufigen Bedenken könnte jedoch unter anderem mit „Maßnah­men, die eine angemessene nachträgliche Kontrolle der Erfüllung des Auftrags auf der Grundlage eines näher konkretisierten öffentlichen Auftrags erlauben,“ entgegengetre­ten werden.

Neben der vorgeschlagenen Behandlung des ORF-Berichts im Nationalrat bleibt die Forderung der Grünen auf Einrichtung einer unabhängigen Medienbehörde natürlich aufrecht.

 


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