Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst wird ersucht, den letzten Bericht des ORF gemäß § 8 ORF-Gesetz dem Nationalrat vorzulegen, damit dieser ihn in Verhandlung nehmen kann.
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Entschließungsantrag
der Abgeordneten Brosz und KollegInnen
betreffend Refundierung der Gebührenbefreiungen an den ORF
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verfassungsausschusses zum Tätigkeitsbericht der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH gemäß § 7 Abs. 2 KOG für das Geschäftsjahr 2006, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie (III-63dB)
Durch die gesetzlich verfügten Gebührenbefreiungen verliert der ORF rund 50 Millionen Euro jährlich an Einnahmen. Diese Gebührenbefreiungen sind natürlich aus öffentlichem Interesse gerechtfertigt, jedoch sollte die öffentliche Hand dem Wirtschaftsunternehmen ORF diesen Einnahmensentgang ersetzen. Hätte man dies frühzeitig vorgesehen, so wäre die letzte Gebührenerhöhung nicht notwendig gewesen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage vorzulegen, die eine Refundierung der Gebührenbefreiungen an den ORF zum Ziel hat.
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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Vilimsky. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
14.14
Abgeordneter Harald Vilimsky (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie sollten einmal sehen, wie Sie miteinander umgehen. Kam von der einen Seite der Vorwurf, das sei die „Metternich-Politik“, so kam, wenn auch nicht ausgesprochen, wahrscheinlich von der anderen Seite der Vorwurf zurück, das sei die „Dollfuß-Politik“. In Summe zeigt der Zustand dieser Koalition die Zerrüttung, in der Sie sich befinden. (Abg. Morak: Na geh!) Ein Beweis dafür, warum Sie in der Sache selbst eigentlich nichts weiterbringen, und warum Sie auch in der Medienpolitik nichts weiterbringen.
Geben Sie mir die Möglichkeit, anlässlich des Berichts hier auf einen Missstand hinzuweisen, der sich aufgrund einer Verordnung der RTR im Österreichischen Rundfunk
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