Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 139

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dass ich mit dem Finanzminister in intensiven Gesprächen darüber bin, diese Mittel, die aus dem Digitalisierungsfonds frei werden, dem so wichtigen Fernsehfilmförde­rungsfonds zukommen zu lassen. Durch ein Aufstocken der Mittel für den Fernsehfilm­förderungsfonds haben wir die Chance, bei den Kriterien und den Fördermöglichkeiten noch Verbesserungen vorzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, der Bericht wird hier einstimmig – zumindest ist das so im Ausschuss beschlossen worden – zur Kenntnis genommen werden. Er ist einer, der zeigt, wie umfassend und gut die Aufgaben in der Regulie­rungsbehörde wahrgenommen werden, ein lebender Beweis dafür, dass die Aufgaben dieser Behörde effizient erfüllt werden.

Ich möchte daher auch sagen, dass es mir ganz wichtig ist, dass wir Bewährtes und Gutes nicht abwerten, indem man hier von Zersplitterungen spricht. Auch aufgrund des Berichts erkennt man, wenn man ihn sehr aufmerksam liest, dass es sich hier um ein wirkliches Kompetenzzentrum handelt, dass von keiner Zersplitterung die Rede ist, sondern es in Wirklichkeit von allen Beteiligten am Markt große Anerkennung ge­genüber der RTR-GmbH und allen Regulierungsbehörden, ob das der Bundeskommu­nikationssenat oder die KommAustria ist, gibt, und darauf, finde ich, könnten wir stolz sein. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. 2 Minuten wollen Sie sprechen. – Bitte.

 


14.32.44

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Zunächst einmal möchte ich nicht verhehlen, ich war einer der größten Skeptiker dieser Behörde, als sie eingeführt wurde. Ich muss meine Skepsis zurückziehen, die Arbeit, die dort geleistet wird, ist hervorragend, her­zeigbar, wie auch dieser Bericht, der sehr umfangreich gestaltet ist, zeigt. Ich wurde also in dieser Hinsicht eines Besseren belehrt. Auch das muss einmal gesagt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Zu den aufgeworfenen Fragen. Ich bin hinsichtlich des Entschließungsantrags der Grü­nen durchaus der Meinung, dass man darüber reden sollte, dass es nicht möglich ist, dass man einem Unternehmen Sozialhilfeaufgaben überträgt. Das kann nicht funktio­nieren. Ich glaube, da sollte man wirklich darüber diskutieren, dass Sozialhilfe, die man gewährt, von der der Staat will, dass man sie den Bedürftigen gibt, auch von dort be­zahlt werden sollte, wo über sie sozusagen entschieden wurde, nämlich von der Politik. Ich glaube, dieser Entschließungsantrag wäre ein guter Anlass – es ist ein bisschen zu früh, weil er noch nicht diskutiert ist –, darüber zu diskutieren, das auch zu refundieren. Es kann nicht angehen, dass man das einem Unternehmen umhängt.

Ein bisschen sollte man sich in der Diskussion auch klar werden, ob man ein gebüh­renrechtliches Fernsehen will oder nicht. Viele dieser Anträge zielen darauf ab, das gebührenrechtliche Fernsehen zu ruinieren. Das ist auch nicht zweckdienlich, denn in ganz Europa hat man sich dazu entschieden, einen Teil gebührenrechtlich, einen Teil rein marktwirtschaftlich zu gestalten. Der gebührenrechtliche Teil hat auch Aufträge zu erfüllen, wie etwa den kulturellen Auftrag, und muss der Informationspflicht nachkom­men. All diese Aufgaben können die Privaten nicht so erfüllen wie ein Gebührenrecht­licher. Daher sollte nicht immer alles darauf abzielen, den Gebührenrechtlichen in Schwierigkeiten zu bringen, es wird wohl eine Koexistenz beider Varianten zu erzielen sein.

 


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