In den ersten zwei Stunden ist es den Grünen heute nicht gelungen, zu erklären, warum sie Lissabon zugestimmt haben und gegen Euratom sind und gegen die Atompolitik. Und zum Zweiten: Diese Themaverfehlung war herzhaft zum Lachen. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich habe leider kein so lustiges Thema, und ich möchte mich auch relativ kurz fassen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Es ist trotzdem lustig!) Auch parlamentarische Gremien können sich irren, so wie man sich überall irren kann. Passiert so ein Irrtum, dann muss auch ein parlamentarisches Gremium eine Verbesserung durchführen. Man kann sich meines Erachtens aber auch zu viel irren, und dann wird man mit der Zeit unglaubwürdig. Ich habe hier drei Bundesgesetzblätter, und da wird jeweils der § 29 des Entschädigungsfondsgesetzes geändert.
Zum ersten Mal: Anträge an die Schiedsinstanz sind bis spätestens 31. Dezember 2004 schriftlich beim Fonds einzubringen. – Wir Freiheitliche haben damals – verlautbart am 10. August 2004 – zugestimmt.
Das nächste Mal: Bundesgesetzblatt vom
13. Dezember 2005. Wiederum wird der
§ 29 insofern abgeändert, als Anträge an die Schiedsinstanz
nunmehr bis spätestens 31. Dezember 2006 schriftlich beim Fonds
einzubringen sind.
Dann habe ich hier das Bundesgesetzblatt vom 25. April 2007. Abermals wird der Irrtum des parlamentarischen Gremiums wieder „gutgemacht“ – unter Anführungszeichen –: Anträge an die Schiedsinstanz sind bis spätestens 31. Dezember 2007 schriftlich beim Fonds einzubringen. – Auch damals haben wir zugestimmt, damals allerdings auch erklärt, dass wir in Hinkunft einer solchen Verlängerung nicht mehr zustimmen werden.
Parlamentarische Gremien, die ihre eigenen Beschlüsse wieder und wieder berichtigen müssen, stellen durch diese Vorgangsweise ihre eigene Glaubwürdigkeit irgendwann einmal in Frage. Wir Freiheitlichen werden diesmal daher nicht zustimmen. (Beifall des Abg. Kickl.)
18.14
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Sie sind am Wort.
18.14
Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte kurz in Erinnerung rufen, worum es hier geht.
2001 wurde das Entschädigungsfondsgesetz in Erfüllung des Washingtoner Abkommens beschlossen. Sinn und Zweck ist es, Opfern des NS-Regimes, die nicht oder nicht zulänglich entschädigt worden sind, zu ermöglichen, dass sie ihre Ansprüche geltend machen. Im zweiten Teil des Gesetzes ist die Naturalrestitution von Liegenschaften geregelt, die zwischen 1938 und 1945 entzogen worden sind und sich im Eigentum des Bundes befinden.
Auch Ländern und Gemeinden wurde die Möglichkeit eröffnet, auf die im § 38 eingesetzte Schiedsinstanz zurückzugreifen. Da einige Gemeinden diese Möglichkeit erst vor Kurzem in Anspruch genommen haben oder erst planen, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen, werden Fristen verlängert, Fristen, die Ende 2007 abgelaufen sind.
Es handelt sich hier nicht um einen Irrtum, wie Kollege Aspöck meint. Es handelt sich also nicht darum, dass etwas korrigiert wird, sondern darum, weiterhin die Möglichkeit einzuräumen, dass sich die Schiedsstelle mit den Anträgen zur Restitution befasst. Und ich denke, dass das eigentlich in unser aller Sinne ist.
Dementsprechend haben die Präsidentin des Nationalrates und der Zweite Präsident Anträge eingebracht, und wir haben im Ausschuss eine Einigung erzielt. Es waren vier
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