Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 210

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Parteien dafür, eine Regelung zu treffen. Wir haben auch mit einer Ausschussfeststel­lung sichergestellt, dass, wenn es sich im Verfahren herausstellen sollte, dass es sich um Bundesliegenschaften handelt, diese selbstverständlich auch behandelt werden sollen.

Das heißt, ich bin überzeugt, dass das eine runde Sache ist, dass das im Sinne der Opfer ist. Und ich freue mich, dass es hier doch eine sehr breite Zustimmung dazu gibt. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Neugebauer.)

18.16


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Sonnberger. Ebenfalls 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Sie sind am Wort.

 


18.16.55

Abgeordneter Dr. Peter Sonnberger (ÖVP): Hohes Haus! Die Antragsfrist beim Ent­schädigungsfondsgesetz bei Naturalrestitutionen von Landes- oder Gemeinde-Liegen­schaften soll zunächst generell bis Ende 2009 verlängert werden. Und weiters wird fixiert, dass die Antragsfrist jedenfalls mindestens zwei Jahre beträgt, gerechnet ab dem Zeitpunkt, zu dem die jeweilige Gebietskörperschaft von einem Opt-in gemäß § 38 Gebrauch macht.

Schade eigentlich, dass die FPÖ hier nicht mehr mitstimmt und den bisher gepflogenen nationalen Konsens verlässt. (Beifall bei der ÖVP.)

18.17


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

 


18.17.42

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir begrüßen die Fristverlängerung bezüglich der Möglichkeit der Antragstellung auf Naturalrestitution für Länder und Gemeinden bei den Schiedsinstanzen.

Eines ist aber schon auffallend: Es hat zwei verschiedene Anträge gegeben, einen der SPÖ und einen der ÖVP. Jener der SPÖ war weiter gehend, er hat die Frist nicht nur für Länder und Gemeinden aufgemacht, sondern auch hinsichtlich des Bundes. Das hat der ÖVP-Antrag nicht enthalten. Und da frage ich mich schon: Wovor fürchtet man sich? Was will man verbergen? Gibt es noch irgendetwas im Bereich des Bundes an Naturalrestitution, was offen ist? Und soll dieses Gesetz die Frist abschneiden, weil man diese Frist offensichtlich nicht aufmachen will?

Ich hätte es sinnvoller und ehrlicher gefunden, man hätte den Antrag der Präsidentin Prammer angenommen. Damit hätte man die Frist hinsichtlich Bund, Länder und Ge­meinden aufgemacht. Stattdessen gehen wir diesen Weg, der völlig windschief ist, denn zusätzlich gibt es eine Ausschussfeststellung. Man muss sich das vor Augen halten! Das Gesetz sieht eine Fristverlängerung für Länder und Gemeinden vor, und dann beschließen wir im Ausschuss eine Ausschussfeststellung, die sinngemäß heißt: Man geht aber davon aus, dass das auch für Bundesimmobilien gilt.

Das ist doch lächerlich! Das ist durch den Gesetzestext nicht gedeckt, und das kann auch eine Ausschussfeststellung nicht toppen. Was wir hier machen, ist: Wir schaffen Rechtsunsicherheit anstelle dessen, dass wir das im Gesetz klar festschreiben, dass das auch für die Bundesimmobilien gegolten hätte.

Was ist das? Ist das Wunschdenken oder ist das ein Placebo? Ich weiß es nicht. Dieses Vorgehen des Parlaments wirft in einem wichtigen Bereich mehr Fragen auf, als beantwortet werden.

 


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