Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll63. Sitzung, 6. und 7. Juni 2008 / Seite 216

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kann das Unternehmen schon ab diesem Zeitraum die Aufnahme in die Liste bean­tragen.

Obwohl durch eine Untersuchung des Kreditschutzverbandes im Auftrag der Bundes­arbeiterkammer bekannt ist, dass die Bauunternehmen, die weniger als 5 Jahre tätig sind 80% der Konkurse ausmachen und Unternehmen, die weniger als 3 Jahre aktiv sind 60% der Konkurse betreffen, wird unverständlicher Weise nur eine dreijährige Frist festgelegt. Zusätzlich wird ein Beitragsrückstand von 10 % (Bagatellgrenze) der Summe der Beitragsschulden laut der letzten monatlichen Beitragsabrechnung bei der Aufnahme in die HFU-Liste toleriert. Auch bei vereinbarten Stundungen und vereinba­rungsgemäß entrichteten Ratenzahlungen wird an der Aufnahme bzw. am Verbleib in der Liste festgehalten.

Mit dieser beschränkten AuftraggeberInnen-Haftung werden daher Rückstände an Bei­tragszahlungen bewusst in Kauf genommen. Zusätzlich werden bei der Einrichtung der HFU-Gesamtliste neben der Erstinvestition von ca. 2 Mio. Euro zusätzlich Verwaltungs­kosten in der Höhe von rund 2,5 Mio. Euro pro Jahr entstehen.

Um den Sozialbetrug ernsthaft einzudämmen wäre es aber zum Wohle der Solidarge­meinschaft der Sozialversicherten sinnvoller, eine generelle Auftraggeberhaftung ohne Führung einer Liste von ausgenommenen Auftragnehmerbetrieben umzusetzen.

Gleichzeitig sollte aber – und diese Vorgabe fehlt im vorliegenden Gesetzesentwurf – sichergestellt werden, dass die Baubetriebe, die ihre Sozialversicherungsbeiträge pünktlich und vollständig bezahlen, nicht durch die Verzögerung der Weiterleitung der an die Sozialversicherung bezahlten Werklohnteile wirtschaftlich geschädigt werden. Dies ist umso wichtiger, als die Baubranche ohnehin von geringen Margen und star­kem Konkurrenzdruck geprägt ist.

Aus diesen Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz wird ersucht, noch vor dem Inkrafttreten des AuftraggeberInnen-Haftungsgesetzes dem Nationalrat einen Geset­zesentwurf zuzuleiten,

1. mit dem die geplante HFU-Gesamtliste durch eine generelle AuftraggeberInnenhaf­tung im Baubereich ersetzt wird und

2. gesetzlich sowie in den dazugehörigen Durchführungsverordnungen sichergestellt wird, dass die Weiterleitung des an die Sozialversicherungsträger bezahlten Werklohn­teiles an Auftragnehmer, die ihre Verpflichtungen gegenüber der Sozialversicherung zur Gänze erfüllen, so prompt erfolgen muss, dass diesen keinerlei wirtschaftlicher (Verzögerungs)schaden entstehen kann.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Sieber; 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Sie sind am Wort.

 


18.33.29

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Dieser Gesetzentwurf sieht im Kern eine Haftung für nicht einbringliche Sozialversicherungsbeiträge von Subunternehmen in der Bauwirtschaft vor. Ziel dieser


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